Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber den Tätern, das ist davon völlig unabhängig.
Es kann sein, dass in der Strafverhandlung das Verfahren nach §154 StPO
eingestellt wurde, da die Gesamtstrafe auch ohne Ihre Tat hoch ist. Hierzu wäre eine Akteneinsichtnahme sinnvoll, die Ihr Anwalt einholen könnte.
Gerne helfen wir bei der Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist eine Strafrechtliche Aufrechnung mit einem anderen Fall möglich?
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
§154 StPO
§154 StPO
Durch ein Gaunerpärchen wurden zwei Barbeträge, einmal 11.000€ und einmal 10.000€ mittels Urkundenfälschung gestohlen. Unser Anwalt behauptet nun, dass das Gericht geurteilt hat, das dieses strafrechtliche Vergehen durch die Verurteilung in einer zu uns nicht bezogenen Strafsache mit abgeurteilt worden wäre und wir ohne weitere Ansprüche leer ausgehen würden. Das klinkt so unglaublich unwirklich und meine Frage wäre, gibt es derartige Urteile in der Rechtsprechung?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Anwalt Anwalt Frage StPO
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Bewertung des Fragestellers
16. September 2015 | 21:28
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
Auf meine Frage hatte ich genau die richtige Antwort erhalten
" Stellungnahme vom Anwalt:Vielen Dank!
FRAGESTELLER 16. September 2015
/5,0
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