Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Gesetz regelt die Frage des Umgangs nur grob. Alle Erfahrungen stammen aus der Rechtsprechung und hier kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Grundsätzlich steht dem Vater ein Recht auf Umgang in den Ferien zu. Häufig werden die Ferien von den Gerichten geteilt. Das heißt aber nicht, dass Ihrem Exmann jetzt genau die 3 Wochen zustehen, die er für sich beansprucht. Sie haben bisher ja keine feste gerichtliche oder außergerichtliche Regelung. Diese wird sich erst jetzt aus dem Verfahren ergeben.
Allein der Betriebsurlaub ist aus meiner Sicht kein tragfähiges Argument, weil man natürlich auch Ihre Belange in die Abwägung mit einbeziehen wird. Wovon Sie aber ausgehen müssen, ist das Ferienbetreuung eher nachrangig ist, hier gehen die Rechte des Vaters vor. Auch die Kinder werden zu diesen Fragen regelmäßig nicht gehört, weil man davon ausgeht, das generell der Umgang dem Wohl der Kinder dient. Sie haben auch ein Recht auf gemeinsamen Urlaub und man muss die Interessen gerecht ausgleichen. Beide Vorschläge von Ihnen waren sinnvoll.
Die Schließung der Kita muss auch berücksichtigt werden. Ob das Gericht für den Betriebsurlaub eine Bescheinigung fordert, liegt im Ermessen des Gerichts, nach meiner Erfahrung wird das häufig nicht gemacht. Das Gericht wird in der Anhörung versuchen eine Einigung in Form einer gerichtlichen Elternvereinbarung herbeizuführen. Letztlich muss man diese Ferien und die künftigen Ferien unterscheiden.
Für diese Ferien wird es einen Kompromiss geben bei dem beide Seiten zurückstecken müssen. Für die künftigen Ferien wird man eine feste Regelung anstreben, also etwa die erste Hälfte der Ferien beim Vater.
Ich würde dazu tendieren dem Vater für diesen Sommer 2 Wochen zuzusprechen (Woche 2 und 3 ) weil das ihm auch Urlaub am Stück ermöglichen würde und damit auch Ihre Interessen gewahrt werden. In der Tat muss man auch sagen, dass der Vater schon früher einen Antrag hätte stellen können.
Falls es keine Einigung gibt, muss das Gericht entscheiden, ich würde vermuten das so auch eine Entscheidung aussehen könnte. Ganz sicher kann man dabei natürlich nicht sein.
Alles was man in Ihrem Fall entscheidet, ist letztlich eine Ermessensentscheidung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
Umgang in den Sommerferien - wie verhält es sich mit Betriebsurlaub
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Zusammenfassung
Zum Umgangsrecht in den Ferien.
Zum Umgangsrecht in den Ferien.
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Der Vater meiner Kinder '(6 und 7) und ich sind bereits länger geschieden. Bisher wollte er die Kinder nur sporadisch in den Ferien zu sich nehmen; niemals verlässlich und meist erst ein bis zwei Wochen vorher angekündigt. Eine gerichtliche Umgangsregelung besteht bisher nicht.
Der Vater teilte mir im Ende Dezember mit, dass er im Sommer 3 Wochen habe. Dieser Urlaub wäre in den Sommerferienwochen 2, 3 und 4. Da wolle er die Kinder haben. Dies würde für mich bedeuten,dass ich meinen Jahresurlaub stückeln müsste (Woche 1, 5,6). Dazu kommt, dass die Kita meines jüngsten Sohnes Anfang August Schließzeit hat. D. h. ein gemeinsamer Familienurlaub mit allen Kindern und meinem Mann wäre nicht möglich.
Ich teilte ihm schon im Dezember mit, dass dies so nicht möglich ist und wir eine andere Lösung finden müssten. Ich schlug ihm vor, die Kinder in den ersten 3 Wochen zu sich zu nehmen, so dass wir beide 3 zusammenhängende Wochen am Stück haben. Wahlweise (falls es nicht anders geht) eben nur zwei Wochen am Stück (Woche 2 und 3). Beides lehnte er ab und pochte auf den Ferienumgang während seines kompletten Urlaubes. Da keine Einigung in Sicht war und die Plätze in der Ferienbetreuung immer rasch vergeben sind, meldete ich die Kinder Ende Januar verbindlich dort an (für die Wochen 3, 4, 5).
Im März teilte mir sein RA mit, dass es sich bei diesem Urlaub um einen Betriebsurlaub handele (davon war vorher nicht die Rede) und es seitens des Vaters nicht anders gehe. Die letzte Kommunikation war im März (ein Schreiben von meinem RA an seinen, hierin eine nochmalige Wiederholung des obigen Vorschlags); auf dieses Schreiben erfolgte weder eine Antwort noch eine andere Reaktion oder ein Einigungsversuch über Jugendamt o.ä.
Anfang Juli wurde von ihm ein Antrag auf Regelung des Umgangsrechts in den Sommerferien gestellt, dieser wurde gestern zugestellt (die Ferien fangen hier bereits in 2,5 Wochen an) mit der Begründung, es war keine Einigung möglich (wurde ja auch nicht versucht...). Termin zur Verhandlung ist anberaumt auf 1 Woche vor Sommerferienbeginn!
Nun meine Fragen:
Kann bzw. wird das Gericht von mir verlangen, meinen eigenen Urlaub zu stückeln, damit er während seines Betriebsurlaubes die Kinder 3 Wochen am Stück zu sich nehmen kann? Allein mit der Begründung, er könne ja nichts für seinen Betriebsurlaub?
Wird auf meine Belange bzw. auch auf die dann fehlende Betreuungssituation (ich habe meinen eigenen Urlaub bereits lange schon auf Anfang August geplant) keine Rücksicht genommen? Habe ich kein Recht auf 3 Wochen Ferien mit den Kindern am Stück?
Da die Ferienbetreuung abschnittsweise geregelt ist und sich jeder Abschnitt mit den Wünschen des Vaters überschneiden würde, wäre überhaupt keine Ferienbetreuung möglich (dazu kommt, dass die Kinder selbst zur Ferienbetreuung wollen; werden aber lt. Ladung vor Gericht nicht gehört)
Spielt es eine Rolle, dass der Antrag seinerseits nun bis kurz vor knapp herausgezögert wurde? Er hätte sich ja bereits im März um eine gerichtliche Entscheidung kümmern können.
Ich hing von März bis Juli in der Luft, sollte das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden, müsste ich die bereits gebuchte Ferienbetreuung so kurzfristig absagen, dass ich nicht abschätzen kann, welche Folgen dort zu erwarten wären. Wird die verbindliche Anmeldung vom Gericht berücksichtigt?
Muss der Vater evtl. durch eine Bescheinigung oder ähnliches nachweisen, dass er tatsächlich Betriebsurlaub hat? Dies ist in den letzten 7 Monaten bzw. seit März nicht passiert, obwohl von mir mehrmals bestritten wurde, dass überhaupt ein vom Arbeitgeber festgelegter Betriebsurlaub besteht.
Spielt die Schließzeit der Kita meines jüngsten Sohnes bzw. der gemeinsame Familienurlaub eine Rolle?
Bereits vorab besten Dank für Ihre Hilfe.
Ferien Ferien Gericht Urlaub bereits
"
Vielen Dank für die ausführliche Einschätzung.
"