Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Das Gericht kann prüfen, ob sich in Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen Veränderungen ergeben haben. Offenbar war das Gerichjt der Auffassung, dass Sie jetzt in der lage sind, 115,-- € monatlich auf die entstandenen Kosten zurückzuzahlen.
Ob dies richtig oder möglicherweise fehlerhaft ist, kann ich so leider nicht überprüfen.
2.
Wenn Sie mit der Entscheidung des Familiengerichts nicht einverstanden sind, können Sie dagegen beim FamiliengerichtBeschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von 2 Wochen, nachdem Ihnen die Entscheidung des Familiengerichts zugestellt worden ist, eingelegt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Das heißt also, dass ich gegen den Bescheid, dass ich zusätzlich die hälftigen Gerichtskosten i.H.v. 248,75 Euro sowie Rechtsanwaltskosten i.H.v. 4742,86 Euro zurück zu zahlen habe, Einspruch einlegen kann?
Und wenn ja, wie mache ich das ???
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme uch wie folgt Stellung:
Sie können gegen den B eschluss sofortige Beschwerde einlegen. Sie können zu Gericht gehen, dann wird Ihr Beschwerde zu Protokoll genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann