Ich betreibe eine Firma die auf den Import und Vertrieb von medizinischen Waren spezialisiert ist.
In zunehmendem Maße importiere und verkaufe ich waren aus China. Nach europäischen recht gelte ich somit ja als Hersteller.
Da Produzenten in China es mit dem Patentrechte nicht allzu genau nehmen, mache ich mir sorgen, ob meine verkauften waren bestehende patente verletzen. Auf Grund der Summe an patenten ist es für mich nicht zu überblicken,wie kritisch die waren sind.
Ich möchte diese waren auf jeden Fall weiter vertreiben, allerdings ohne die Existenz meiner Firma zu riskieren.
Hier meine idee:
Ich Gründe eine neue GmbH, welche diese kritischen Produkte in China kauft, in die EU importiert und dann an meine bisherige Hauptfilm verkauft.
Wäre meine hauptfirma mit dieser Konstruktion vor klagen der Patentinhaber etc. geschützt?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Diese Konstruktion hilft Ihnen nicht weiter. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche richten sich gemäß § 139 PatG
bzw. § 24 GebrMG nicht nur gegen den Hersteller, sondern gegen jeden Dritten, der eine geschützte Erfindung benutzt. Solche Ansprüche könnten daher sowohl gegen die GmbH als auch gegen die Hauptfirma geltend gemacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.