Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grünabfälle in einer Restmülltonne können Sie ohne weiteres photographieren, und die Aufnahmen auch verwerten.
Gesetzlich geschützt sind nur (Portrait-)Aufnahmen von Personen sowie urheberrechtlich geschützte Werke. Beides ist hier nicht der Fall. Wahllos weggeworfene Grün-Abfälle sind kein "Werk" im Sinne des UrhRG.
Durch das Wegwerfen in die Mülltonne wird zudem das Eigentum an den Abfällen aufgegeben (§ 959 BGB
). Die Abfälle haben auch keinen Bezug zur Privatsphäre oder dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Wegwerfers. Letzterer kann also keine Rechte mehr am Abfall - und das umfasst auch das Photographieren desselben, oder die Verwertung der Bildaufnahmen - Ihnen gegenüber geltend machen.
Demgegenüber haben Sie ein rechtliches Interesse, Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung bei der Abfalltrennung zu Beweiszwecken zu dokumentieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fotografieren toter Gegenstände
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Zusammenfassung
Grünabfälle, die von einem Wohnungseigentümer in die Restmülltonne der Gemeinschaft entsorgt wurden, können von einem anderen Mitglied der Gemeinschaft photographiert werden, um die Aufnahmen den Behörden zu Beweiszwecken für die fehlerhafte Abfallentsorgung zu nutzen.
Grünabfälle, die von einem Wohnungseigentümer in die Restmülltonne der Gemeinschaft entsorgt wurden, können von einem anderen Mitglied der Gemeinschaft photographiert werden, um die Aufnahmen den Behörden zu Beweiszwecken für die fehlerhafte Abfallentsorgung zu nutzen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Mehrparteienmietshaus. Der Schwiegervater des Eigentümers wohnt ebenso in diesem Haus und entsorgt Grüngut in der gemeinschaftlichen Restmülltonne.
Ich habe daraufhin den Eigentümer-der Schwiegersohn des "Täters" - angeschrieben, dies zu unterlassen.
Nun habe ich festgestellt, dass dieser erneut wieder Grüngut in der Restmülltonne entsorgt hat.
Ich habe das Grüngut in der Restmülltonne fotografiert.
Frage:
War diese Fotografie rechtlich erlaubt und ist diese entsprechend verwertbar ?
Ich möchte diesen Vorfall an die betreffende Behörde, samt Vorkorrespondenz, weitergeben, damit dies aufhört.
Bitte um eine greifbare , aufklärende Antwort !
Mit freundlichem Gruß
Ratsuchende