Wer zahlt Schaden im internationalen Versand?

29. Juni 2007 11:43 |
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Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Anwälte,

wer muss nach den AGB der Deutschen Post AG (bzw. evtl. dem Weltpostvertrag, inwiefern dieser gilt, kann ich nicht beurteilen) für ein (nicht per Luftpost verschicktes) Paket haften, welches beschädigt beim Empfänger in Australien angekommen ist? Das Paket wurde von uns aus Deutschland verschickt. Haftet die Deutsche Post AG oder die australische Post, die ja eigentlich nicht unser Vertragspartner ist? Die Deutsche Post behauptet, wir (bzw. der Empfänger) könnten uns nur an Australien wenden, was aber nicht praktikabel ist. Die AGB der Deutschen Post finden Sie hier: http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_de/agb.Par.0009.File.pdf/agb_paket_international_dt.pdf
Wert des Paketes inkl. Versandkosten: < 60 EUR

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragender,

zunächst ist grundsätzlich ersteinmal festzuhalten, dass eine Haftung der Post besteht. Diese wurde auch nicht gem. deren AGB ausgeschlossen.

Das Postgesetz gilt nicht für Paketversendungen ins Ausland, da das Postpaketübereinkommen Vorrang findet.
Nach Art. 26 besteht einen HAftung, die jedoch gem. Australien nur dann ausgeschlossen ist, wenn das Paket keine Wertangabe enthielt (Art. VIII).
Auch gilt eine Haftungsbeschränkung auf Ihre Wertangabe auf dem Pakt (so Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 03.03.2005 – I ZR 273/02 ).

Bitte überprüfen Sie, ob Sie einen Wertangabe gemacht haben.

Wenden Sie sich also nocheinmal an die Post und lassen Sie sich die Ablehnung ggf. schriftlich geben.

Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen ersteinmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juni 2007 | 17:11

Ersteinmal Danke für Ihre Antwort. Eine direkte Wertangabe befand sich nicht auf dem Paket, dass dies bei nicht extra höher versicherten Paketen nötig ist, ist mir neu. Ich habe deswegen auch soeben noch einmal bei DHL angerufen und auch auf mehrmalige Nachfrage die Information bekommen, dass eine Wertangabe nur bei Abschluss einer Zusatzversicherung (sogenanntes Wertpaket) nötig ist. Sind Sie sicher, dass dies auch für das internationale Standardpaket ohne zusätzliche höhere Versicherung nötig ist?

Es befand sich auf dem Paket allerdings eine Wertangabe für den Zoll. D.h. es war eine Auflistung der enthaltenen Gegenstände plus Zollwert dieser beigelegt. Reicht dies evtl. aus?

Die Aussage, dass Australien zuständig ist, haben wir übrigens bereits schriftlich. Falls Sie obige Nachfragen so beantworten, dass wir eine Chance haben, kommen wir evtl. auf Sie zwecks weiterer Vertretung zurück.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Juli 2007 | 21:59

Sehr geehrter Fragender,

die Anabe an den Zoll reicht als Orientierung aus.

Des weiteren bietet DHL übrigens auch eine Vergütung nach Gewicht an.

Dies wäre im Einzelfall zu übrprüfen und mit DHL zu verhandeln.

Ich habe Ihnen auch noch eine Mail geschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

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