Sehr geeehrter Ratsuchender,
sicherlich kann man dem Unternehmer die Haftung komplett übertragen. Dieses lässt der Grundsatz der Vertragsfreiheit zu, solange nicht gesetzliche Verbote entgegenstehen - und davon wird nicht auszugehen sein, wenn ein Unternehmer die Haftung übernimmt.
Schwieriger ist die Antwort zu einer entsprechenden Formulierung, da man den gesamten Vertrag nicht kennt, so dass eine Einzelformulierung ggfs. durch andere Textpassagen quasi ausgehebelt werden könnte.
Sie könnten ganz pauschal schreiben:
"Der Unternehmer haftet nach dem BGB"
aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein geistig gesunder Unternehmer so etwas unterzeichnen würde, zumal er sowieso sogar bei Fehlplanungen ggfs. (mit)haftet - ich verweise auf
http://ra-bohle.blog.de/2013/05/22/haftung-unternehmers-fehlplanungen-architekten-16042933/
Möglich wäre ggfs.:
"Die Bauleistung umfasst auch die gesamte planerische Arbeit, auch hinsichtlich Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Insoweit obliegt es den Bauunternehmer, für die Ordnungsgemäßheit Sorge zu tragen."
Aber nochmals: Solche Vorschläge MÜSSEN immer mit dem Gesamtvertrag passen und das sollte unbedingt ergänzend geprüft werden, was an dieser Stelle nicht möglich ist.
Viele Bauherren verzichten auf eine solche Prüfung von Bauverträgen, weil sie die Kosten dafür sparen wollen. Aber ein Sparen am falschen Platz kann später richtig teuer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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