Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Sie können Ihre vermietete Eigentumswohnung für die Tochter Ihrer Lebensgefährtin wegen Eigenbedarfs kündigen, da die Tochter eine "Angehörie [Ihres] Haushalts ist" und die Wohnung für sie "benötigt" wird (§ 573 Abs. 2 Nr. 2
letzte Variante BGB).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
19. April 2015
|
22:05
Antwort
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