Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Frist gerade so eingehalten. Gemäß § 193 BGB
, der im Bereich der ZPO entsprechende Anwendung findet, tritt, wenn der letzte Tag einer Frist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, der nächste Werktag an die Stelle dieses letzten Tages. Das heißt, die Zwei-Wochen-Frist lief in Ihrem Fall in der Tat erst heute ab.
Sie sollten sich zukünftig jedoch dringend darum bemühen, Fristen einzuhalten bzw. nicht bis zum letzten Tag auszureizen. Wenn Sie die Frist für die Verteidigungsanzeige versäumt hätten, hätte ein Versäumnisurteil, also ein Urteil, das allein auf den Angaben des Klägers basiert, gegen Sie ergehen können. Dies hätte unangenehme Konsequenzen für Sie gehabt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Fristversaeumnis?
25. Juni 2007 21:52 |
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Rechtsanwältin Jana Laurentius
Mir wurde am Samstag, den 09.06. ein Schriftstück eines Amtsgerichts zugestellt, mit einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung des Schreibens dem Gericht mitzuteilen ob ich mich gegen die Klage verteidigen will. Dies habe ich auch heute am Montag den 25.06 dem Gericht mitgeteilt.
Meine Frage: Habe ich die 2 Wochenfrist um 2 Tage überschritten und kann dies Auswirkungen haben? Aus Sicherheitsgründen hatte ich erst heute die Möglichkeit vorab zu faxen.
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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