vorzeitige Kündigung Mietvertrag aus persönlichen Gründen

29. März 2015 17:36 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Frank Phileas Lemmer

Hallo,

ich bin zusammen mit meiner Frau Meiter einen Einfamilien Hauses. Wir habe 2 Schulpflichtige Kinden. Meine Frau muss dieses Jahr noch 2 mal am Kie operiert werden und darf laut Auskunft des Arztes ca 12-15 nicht Autofahren. Da ich beruflich sehr viel unterwegs bin kann ich sie und die Kinder in dieser Zeit nicht ausreichend unterstützen.
Nachdem wie auf dem Land wohnen gibt es hier nun auch sehr beschränkte Möglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmittel. Es gibt nur eine Busverbindung, die geht in der Früh aber nicht in die Richtung in die die Kinder müssen um zur Schule zu kommen.

Nun meine Frage:
Kann ich aus diese Gründen eine Aufhebung des Mievertrages verlangen?
Muss ich trotzdem einen zumutbaren Nachmieter finden?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen der von Ihnen gebuchten Erstberatung wie folgt beantworten:

Eine Aufhebung des Mietvertrages über das Einfamilienhaus können Sie leider nicht einseitig verlangen.

Möglich ist jedoch, das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Gründe hierfür müssen Sie als Mieter nicht angeben. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Wenn Sie die Kündigungsfrist aus persönlichen Gründen nicht einhalten können, ist die Stellung eines Nachmieters möglich, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist oder Ihr Vermieter dieser Vorgehensweise zustimmt.

Der Nachmieter würde dann in das laufende Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten eintreten.

Eine andere Möglichkeit, früher aus dem Mietverhältnis auszusteigen, gibt es vorliegend leider nicht, da Umstände auf Mieterseite, wie bei Ihnen die veränderten persönlichen Gegebenheiten, grundsätzlich nicht dazu berechtigen, ein Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Bei Unklarheiten in der Beantwortung können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Dies gilt jedoch nicht für neue oder nun neu aufgetretene Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER