Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen Ihre Forderungen zur Insolvenzliste anmelden, sprich dem Treuhänder (Verwalter der Privatinsolvenz) zur Kenntnis bringen.
Ihre Chancen, noch etwas von dem Geld zu erhalten, werden von dem Treuhänder bestimmt, so daß Sie diesen nach Anmeldung der Forderungen fragen sollten. Ihrer Darstellung nach zu urteilen sind Ihre Chancen aber nicht gut.
Neben der Meldung zur Insolvenzliste gibt es keine juristischen Schritte.
Das Schreiben, daß Sie Ihr Geld auf jeden Fall wieder erhalten, ist allenfalls ein Beweis für die Übergabe des Geldes. eentsprechend kann es nur in Verbindung mit anderen Dokumenten wie den Darlehensverträgen relevant sein.
Wenn Sie nichts unternehmen und die Wohlverhaltensperiode des Insolvenzverfahrens beendet ist, sind Ihre Forderungen wertlos.
Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie vor Abschluß der Verträge etwas von dem Insolvenzverfahren wußten.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Bei dem Privatinsolvenzverfahren, ist bereits der größte/ein anderer Gläubiger außen vor geblieben, da die mögliche Summe des Insolvenzverfahrens bereits überschritten war. (einige Gläubiger sind auch schon weg, wegen der sogenannten Verjährungsfrist) Wie soll ich mich da dann nachträglich noch reinhängen?
Verliere ich wirklich das Recht auf mein Geld, wenn ich mich nicht an dem laufendem Insolvenzverfahren beteilige?
Da er noch keine Insolvenz laufen hatte, als ich ihm das Geld gliehen habe, hatte ich damals davon keine Kenntnis. Jedoch hatte ich von der Insolvenz Kenntnis, als wir die entsprechenden Summen nachträglich in privaten Darlehensverträge schriftlich fiziert haben. (war bei der Insolvensauskunft dabei!=> vor der Beantragung)
Besteht eine Möglichkeit, die mir zustehenden Summen erst nach Abschluß des Insolvenzverfahrens geltend zu machen?
Können sie mir einen Anwalt in meiner Nähe empfehlen??? Also in Dortmund. (bin aus Dortmund-Körne)
Danke!!!
Sehr geehrte Ratsuchende,
eine maximale Summe gibt es bei dem Privatinsolvenzverfahren nicht, ich rege daher an, daß Sie sich mit dem Treuhänder in Kontakt setzen und sich dies kurz erläutern lassen.
Die Anmeldung zur Forderung erfolgt durch einen simplen Brief an den Treuhänder.
Nach Abschluß des Insolvenzverfahrens erfolgt üblicherweise die Restschuldbefreiung. Mit dieser wird Ihre Forderung unwirksam, d.h. Sie können diese nicht mehr geltend machen.
Leider kenne ich in Dortmund keinen Kollegen, jedoch rege ich an, die Suchmaschinen des Deutschen Anwaltsvereines (ww.anwaltauskunft.de) oder hier von 123recht.de zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber