Räunung

25. Februar 2015 11:26 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Räumungstitel bei Mietermehrheit gegen alle Mieter richten.

Ich konnte den ersten Zwangsräumunstermin verhindern, durch die Vorlage eines neuen Mietvertrages. Der in dieser Wohnung mit wohnende Ehemann (jedoch getrennt) hat keine Aufforderung zum Auszug bekommen - er ist noch nie angeschriebne worden, obwohl alle beteiligten wissen, daß er einen Teil der Wohnung unabhängig von mir nutzt. Nun kann er nicht zum vereinbarten Termin in seine "neue" Wohnung (Neubau). Wir haben Nutzungsausfall für den laufenden Montag gezahlt. Was müssen wir jetzt machen ????

25. Februar 2015 | 12:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bedauerlicherweise haben Sie nicht mitgeteilt, ob auch Ihr Ehemann Mieter der Wohnung ist.
Dann hätte auch gegen ihn ein
Grds. sollte der Räumungstitel gegen alle Mieter/ Bewohner der Wohnung erwirkt werden, um eine ordnungsgemäße Räumung erwirken zu können.
Ihr Ehemann hat gleichwohl neben Ihnen als Mieterin grds. gleichberechtigten Mitbesitz an der gemeinsamen Ehewohnung, auch wenn er nicht Mieter sein sollte. Voraussetzung einer Zwangsräumung ist daher ein gegen beide Ehegatten gerichteter Titel, auch wenn nur einer von ihnen Mieter der zu räumenden Wohnung ist .
In einem ähnlichen Fall hat dies der BGH , Beschluss v. 03.2008 – I ZB 56/07 so entschieden.

Sie sollten darauf hinweisen, dass der Räumungstitel auch gegen Ihren Ehemann gerichtet sein müsste, um diesen zwangsräumen zu können.
Derzeit wurde Ihr Ehemann noch nicht zum Auszug aufgefordert, so dass er auch nicht räumen muss.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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