Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die entsprechenden Akten nicht möglich ist.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Entzug der Fahrerlaubnis um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Diese hat mir Strafrecht erst einmal nichts zu tun. Es sind zwei verschiedene von einander unabhängige Rechtsbereiche.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist grundsätzlich berechtigt, einem Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn diese nicht die geeignet zum Führer von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ist.
Im Rahmen des Verwaltungsrechts gilt der so genannte Amtsermittlungsgrundsatz. Das heißt, die Behörden ermitteln selbst und sammeln Tatsachen, die für und wider den Entzug sprechen.
Ausschlaggebend dürfte hier Ihren Angaben nach tatsächlich Ihre Aussage gewesen sein, dass Sie Speed genommen haben. Aus dieser Tatsache hat die Behörde geschlossen, dass Sie wahrscheinlich nicht geeignet zum Führen von Fahrzeugen sind.
Ich nehme an, derzeit haben Sie erst einmal ein Anhörungsschreiben erhalten, in dem Ihnen angedroht wird, die Erlaubnis zu entziehen. Hier gilt es, nach Akteneinsicht bereits gut zu argumentieren, um einen Entzug möglicherweise zu vermeiden.
Für Sie spricht Ihre Vergangenheit im Straßenverkehr. Sie haben wahrscheinlich keine Punkte in Flensburg, haben keine Straftaten begangen und sind sonst nicht in Erscheinung getreten. Außerdem zeigen Sie sich verantwortungsbewusst, sind Mutter, haben Arbeit und einen Mann. Dennoch ist es keine leichte Angelegenheit, denn in Deutschland ist die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs ein hohes Rechtsgut. Hier überwiegt regelmä0ig nicht Ihr Interesse, mit Fahrzeug zur Arbeit zu gelangen. Speed ist auch keine leichte Droge. Daher gilt es zu beweisen, dass Sie dennoch die Eignung zum Führer von Fahrzeugen im Straßenverkehr besitzen. Mit dem Angebot eines einjährigen Drogenscreenings würden Sie der Behörde jedenfalls zeigen, dass Sie auf einem guten Weg sind.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Anwalt in der Sache zu beauftragen. Zumal Sie auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind. Ich sehe durchaus Erfolgsaussichten, gegen den drohenden Entzug vorzugehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Pilarski
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Rechtsanwalt Michael Pilarski
Guten Abend Herr Pilarski,
erst einmal vielen Dank für Ihre Zeit zu dieser späten Stunde.
Wie sie schon geschrieben haben, ja, ein Anhörungsschreiben mit angefügter Verzichtserklärung (welche ich natürlich nicht unterschreiben werde) und dem Hinweis ein zweiwöchiges Wiederrufsrecht zu haben.
Erst einmal danke ich Ihnen herzlichst, dass Sie mir ein Stückchen Hoffnung gegeben haben.
Ich werde auf jeden Fall gleich morgen einen Fachanwalt kontaktieren.
Nun meine Nachfrage, kann ich denn nun solange noch fahren?
In dem Schreiben steht ja nun nur etwas vom beabsichtigten Führerscheinentzug, kein Datum bis wann ich ihn abgeben soll oder ähnliches.
Sprich, darf ich solange noch fahren, bis die Sache entschieden ist?
Ich muss am Dienstag für meinen Chef (ich abreite bei einem Automobilhersteller) bereits wieder einen Fahrzeugtausch vornehmen. Ich denke es ist verständlich dass ich ihm nicht sagen kann und möchte, vor allem wegen was, dass ich evtl. nicht mehr fahren darf oder mir mein Schein genommen wird.
Nochmals vielen lieben Dank und eine gute Nacht!
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Im Anhörungsschreiben dürfte ja nur stehen, welchen Sachverhalt die Behörde ermittelt hat und welche Rechtsfolgen Sie daran knüpfen will. Vorbehaltlich der Kenntnis des genauen Inhalts dürfen Sie bis zur behördlichen Entscheidung Fahrzeuge im Verkehr führen.
Wenn Ihnen aber die Entscheidung über den Entzug zugegangen ist, wenn Sie also den Bescheid erhalten, dann wird dort höchstwahrscheinlich stehen, dass die sofortige Vollziehung angeordnet wird. Diese Anordnung ist der Wichtigkeit der Sicherheit des Straßenverkehrs geschuldet. Ab Zustellung des Bescheids dürfen Sie dann kein Fahrzeug mehr führen. Wenn Sie dies tun, machen Sie sich sogar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Im Ergebnis bedeutet das, ein Widerspruch oder eine Klage gegen die Entziehung werden in der Regel keine so genannte aufschiebende Wirkung haben, so dass bis zu einem etwaigen Gerichtsurteil eine Weiterfahrt möglich ist. Die Entziehung entfaltet ihre Wirkung mit Zustellung des Bescheids bei Ihnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)