Arges mit Tieren
| 9. Februar 2015 12:19
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Hallo, folgendes:
Im Oktober/November 2006 folterte ich nach dem Ergebnis des Sicherungsverfahrens vom 27.06.2007 fünf Igel grausam zu Tode. Dafür und weil ich Mordabsichten gegen Menschen äußerte, wurde ich nach 70 Tagen vorläufiger Unterbringung in der Forensik( 17.04-27.06.2007) am 27.06.2007 im Sicherungsverfahren nach §63 Stgb untergebracht, dieses aber gleichzeitig für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit lief am 27.06.2011 tadelfrei aus und die Unterbringung wurde erlassen. Die damals verschriebenen Medikamente nehme ich noch heute. Insofern geht es mir gut, der Sachverhalt aber tut mir sehr leid. Aber das Gericht und auch die Polizei wusste nicht alles, es waren eigentlich 29 Igel, die ich zu Tode brachte. Hätte ich das gestanden, säße ich noch heute in der Forensik. Nun die Frage, was geschieht mit mir, sollte man diesen eigentlichen Sachverhalt ausforschen. Oder soll ich dem Staatsanwalt dies selbst angeben?
Danke für die Hilfe, ich bin HLU-Empfänger und hab nur das ausgelobte wenige Geld. Danke.
Bewertung des Fragestellers
9. Februar 2015 | 13:10
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Ich bin beruhigt. Für wenig Geld eine gute Antwort. Danke sehr.
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