Arges mit Tieren

| 9. Februar 2015 12:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo, folgendes:
Im Oktober/November 2006 folterte ich nach dem Ergebnis des Sicherungsverfahrens vom 27.06.2007 fünf Igel grausam zu Tode. Dafür und weil ich Mordabsichten gegen Menschen äußerte, wurde ich nach 70 Tagen vorläufiger Unterbringung in der Forensik( 17.04-27.06.2007) am 27.06.2007 im Sicherungsverfahren nach §63 Stgb untergebracht, dieses aber gleichzeitig für 4 Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit lief am 27.06.2011 tadelfrei aus und die Unterbringung wurde erlassen. Die damals verschriebenen Medikamente nehme ich noch heute. Insofern geht es mir gut, der Sachverhalt aber tut mir sehr leid. Aber das Gericht und auch die Polizei wusste nicht alles, es waren eigentlich 29 Igel, die ich zu Tode brachte. Hätte ich das gestanden, säße ich noch heute in der Forensik. Nun die Frage, was geschieht mit mir, sollte man diesen eigentlichen Sachverhalt ausforschen. Oder soll ich dem Staatsanwalt dies selbst angeben?
Danke für die Hilfe, ich bin HLU-Empfänger und hab nur das ausgelobte wenige Geld. Danke.

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Strafrecht gibt es den Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss. Daher müssen Sie den Sachverhalt nicht noch einmal aufrollen.

Sie haben ja auch dafür gebüßt, so dass Sie nichts weiter unternehmen müssen.

Zudem sind Ihre Taten auch schon verjährt (nach fünf Jahren). Die Staatsanwaltschaft würde daher gar nichts mehr machen, weder ermitteln, noch anklagen können.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 9. Februar 2015 | 13:16

Hallo, ich danke Ihnen sehr herzlich für diese bravouröse Antwort für wenig Geld(für mich viel). Ich werde Sie immer im Herzen behalten! Vielen lieben Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Februar 2015 | 07:48

gerne

Bewertung des Fragestellers 9. Februar 2015 | 13:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich bin beruhigt. Für wenig Geld eine gute Antwort. Danke sehr.

"