ErstattungUnfallkosten Einkommenssteuer

| 11. Juni 2007 10:35 |
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Steuerrecht


Guten Tag,

ich hatte im Jahr 2006 einen PKW-Totalschaden, der Unfall ist beim Verlassen des Betriebsgeländes geschehen.

Nun habe ich Kosten bei meiner Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht, der Festsetzungbescheid weicht erheblich von der meinigen Berechnung ab.

Ich hatte mir im Vorfeld bei -steuerrat 24- einen Vordruck ausgedruckt, mit dem man die Kosten gut berechnen kann.
Der Bund der Steuerzahler gibt annähernd die gleiche Berechnung an.

Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten, abzgl. Abschreibung bis zum Unfallzeitpunkt, abzgl. Erlös aus Verkauf des Schrottwagens. Versicherungserstattung kam bei mir nicht infrage, war selbstverschuldet.

Meine Rechnung sah nun folgender Maßen aus:

Ich hatte das Auto am 19.03.05 für 16.500 Euro gebraucht gekauft, der Unfall geschah am 04.04.06.
Rechne ich jetze ein Jahr afa, dann sind das 2750 Euro, abzgl. 5140 Euro Schrottpreis, dann komme ich auf folgende Rechnung,

16500 euro Anschaffung
- 2750 euro 1 Jahr AfA
- 5140 euro Schrottpreis

= 8610 Euro Restwert

Gutachten von 250,00 Euro und Teilkasko von 315 Euro hatte ich berechnet.

8610 Euro Restwert
+ 250 Euro Gutachter
+ 315 Euro Teilkasko
= 9175 Euro ansetzbare Werbungskosten

Nach meiner Berechnung hätte das Finanzamt 9175 Euro in Anrechnung bringen müssen.

Die Kosten für Anwalt und Leihwagen habe ich hierbei nicht zum Ansatz gebracht.

Jetzt habe ich meinen Bescheid erhalten in dem steht:

Bei einem Totalschaden an seinem Fahrzeug kann der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische Afa (AfaA) geltend machen (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG i.V. mit § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG ). Die AfA wurde mit 2.750 Euro angesetzt.

Mein Anruf beim Bearbeiter brachte nichts, nur die Aussage, dass ich die Afa schon richtig berechnet hätte und ich nur ein Jahr erstattet bekäme.
Ansonsten hätten Sie dort eine andere Tabelle???

Nun zu meiner Frage, wer rechnet jetzt richtig? Nach dem Tip der Bund der Steuerzahler ist für mich die Berechnung eindeutig, wie oben beschrieben.
Es ist ja schon eine erhebliche Abweichung von meiner Berechnung und der des Finanzamtes.

Ich habe vor, Widerspruch einzulegen, möchte mich jedoch vorher versichern, welche Berechnung nun die richtige ist.

Vorab vielen Dank und einen schönen Tag.



Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Einen Fehler in Ihrer Berechnung vermag ich nicht zu erkennen. Allenfalls könnte das Finanzamt den Afa Betrag monieren, da bei einem gebrauchten Fahrzeug die Nutzungsdauer geringer als die üblichen fünf Jahre sind.
Sie können mir gerne den Schriftverkehr überlassen und ich werde sodann den Einspruch fertigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.

Mit besten Grüßen
RA Hermes

www.kanzlei-hermes.com

Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2007 | 11:41

Guten Tag Herr RA Hermes,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gern komme ich auf Ihr Angebot zurück.
Konkret, welchen Schriftverkehr benötigen Sie. Alle Unterlagen betreffend des Autos einschl. Gutachten usw. und die Festsetzung vom FA.? Oder aber auch meine eingereichte Einkommenssteuererklärung? Wohl eher nicht?
In welcher Form kann ich Ihnen diese dann zukommen lassen, per mail - als pdf - oder per Post.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2007 | 11:45

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können mir die Unterlagen, also eingereichte Steuererklärung, Bescheid des FA und das Gutachten, per email an die o.g. Adresse übersenden.

Mit besten Grüßen

RA Hermes

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