Sehr geehrte Dame,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Einen Fehler in Ihrer Berechnung vermag ich nicht zu erkennen. Allenfalls könnte das Finanzamt den Afa Betrag monieren, da bei einem gebrauchten Fahrzeug die Nutzungsdauer geringer als die üblichen fünf Jahre sind.
Sie können mir gerne den Schriftverkehr überlassen und ich werde sodann den Einspruch fertigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
www.kanzlei-hermes.com
Guten Tag Herr RA Hermes,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gern komme ich auf Ihr Angebot zurück.
Konkret, welchen Schriftverkehr benötigen Sie. Alle Unterlagen betreffend des Autos einschl. Gutachten usw. und die Festsetzung vom FA.? Oder aber auch meine eingereichte Einkommenssteuererklärung? Wohl eher nicht?
In welcher Form kann ich Ihnen diese dann zukommen lassen, per mail - als pdf - oder per Post.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können mir die Unterlagen, also eingereichte Steuererklärung, Bescheid des FA und das Gutachten, per email an die o.g. Adresse übersenden.
Mit besten Grüßen
RA Hermes