Sehr geehrter Ratsuchender,
1.
Grundsätzlich verhält es sich nach dem öffentlichen Recht so, dass eine artgerechte ordnungsgemäße Tierhaltung nicht ohne Weiteres verboten werden kann.
Obwohl Ihr Fall drastisch anmutet, was die Wohn- und Lebensverhältnisse der Nachbarn Ihrer Tochter betrifft, wäre für einen Entzug der Erlaubnis zur Haltung von Tieren erforderlich, dass eine Unfähigkeit bzw. grobe Unzuverlässigkeit vorliegt.
Kann dies so nicht nachgewiesen werden, können die Nachbarn zunächst grundsätzlich innerhalb Ihrer Räumen veranstalten, was sie wollen. Der Staat muss insofern hier nicht eingreifen, und auch keine Auflagen erteilen.
Denkbar wäre ansonsten allerdings eine Überprüfung des Anwesens auf gesundheitsgefährdende Emissionen.
2.
Anders sieht die rechtliche Lage zwischen den Beteiligten aus. Hier müssen die Nachbarn engere Grenzen einhalten.
Da vorliegend keine spezialgesetzlichen Vorschriften des Nachbarrechts Ihres Bundeslandes eingreifen, gilt insofern das allgemeine Zivilrecht sowie das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot.
Nach Ihrer Schilderung bestehen doch nicht unerhebliche lästige Immissionen, die Ihre Tochter im Rahmen des § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__906.html" target="_blank">906</a> Abs. 1, Abs. 2 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html" target="_blank">BGB</a> nur im ortsüblichen Maß hinnehmen muss, wobei der Geruchsbelästigung etwas stärkeres Gewicht zukommen wird als die Lärmbelästigung tagsüber.
Ihrer Tochter sollte daher Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1004.html" target="_blank">1004</a> Abs. 1 BGB geltend machen.
Vor der Einleitung eines etwa erforderlichen Zivilgerichtsverfahrens ist nach Art. 1 § 37a Abs. 1 Nr. 2a ein Schlichtungsverfahren vor einer Gütestelle durchzuführen.
Das weitere Vorgehen sollten Sie mit einem Anwalt vor Ort besprechen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Sollte noch Etwas unklar geblieben sein, fragen Sie einfach hier nach.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Geruchs- und Lärmbelästigung durch Tierhaltung in einem Wohnhaus
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Nachbarschaftsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter hat vor 4 Jahren ein Einfamilien-Reihenhaus in einem reinen Wohngebiet gekauft. Es handelt sich um 4 Einzelhäuser, die zu einem Block zusammengefasst sind. Das an ihr Haus angebaute Eckhaus des Blocks wird von einer alleinstehenden jüngeren Frau bewohnt, die in ihrer Wohnung 2 Hunde und sehr viele Katzen hält. Diese Tiere werden ständig in der Wohnung gehalten, haben also niemals Auslauf ins Freie, d.h., sie sind während der Arbeitszeit der Frau ganztägig sich selbst überlassen und haben anscheinend Zugang zu sämtlichen Räumen des Einfamilienhauses. Wenn Passanten am Haus vorbeigehen, schlagen die Hunde an. Wegen dieser Lärmbelästigung hat meine Tochter sich schon schriftlich bei der Nachbarin beklagt und auch schon ein persönliches Gespräch geführt, allerdings ohne Erfolg. Noch schlimmer als diese Lärm- ist aber die Geruchsbelästigung, die von der Tierhaltung im Nachbarhaus ausgeht. Die Hunde und Katzen urinieren und koten im ganzen Haus. Die Wohnräume müssen in einem unbeschreiblichen Zustand sein, bei offener Haustür dringt ein bestialischer Gestank ins Freie. Leider dringt dieser auch, in abgemilderter Form zwar, aber dennoch deutlich wahrnehmbar, bis in das Haus meiner Tochter. Wie das geschieht, wissen wir nicht, da kein direkter Zugang zwischen den beiden Häusern besteht. Die einzige Erklärung ist, dass eine Diffusion durch die gemeinsame Trennwand erfolgt, so dass die Familie meiner Tochter in allen Räumen ihres Hauses diesem Geruchsbelästigung ausgesetzt und dadurch sehr stark in ihrer Lebnsqualität eingeschränkt ist.
Meine Fragen:
1. Kann man der Nachbarin gerichtlich untersagen lassen, die Tierhaltung in ihren Wohnräumen weiter zu betreiben?
2. Falls die nicht möglich sein sollte, kann man sie mit Auflagen belegen lassen, um die Geruchsemission aus ihrem Haus abzustellen?
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