Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass ein Anwalt möglichst zeitnah die Mandatsbearbeitung zu erledigen und den Mandanten von seinen Schreiben oder erhaltenen Schreiben zu informieren hat. Anfragen von Mandanten sind zudem unverzüglich zu beantworten. Hierbei handelt es sich um die grundlegenden Berufspflichten eines Anwalts, die in § 11 BORA
festgelegt sind.
Zwar sind bei der Mandatsbearbeitung keine festen Zeiträume vorgegeben oder zu bestimmen, aber über den Eingang der Unterlagen im März hätten Sie schon längst informiert werden müssen und auch wäre zu erwarten, dass 9 Tage nach einer Anfrage und Bitte um weitere Schritte eine Antwort erfolgt ist.
Grundsätzlich besteht für einen Mandanten, der mit der Arbeit seines Anwalts unzufrieden ist, die Möglichkeit, das Mandat zu kündigen. Dies wird aber meist zu doppelten Rechtsanwaltskosten führen, so dass gerade bei einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ein Anwaltswechsel wegen der doppelten Kosten nur unter ganz besonderen Umständen möglich ist, ohne dass dem Versicherten finanzielle Nachteile entstehen.
Vor einer Kündigung des Mandats sollten Sie daher noch einmal versuchen, die Sache mit Ihrem Anwalt zu klären. Fordern Sie Ihn - wegen der Nachweisbarkeit am besten schriftlich - nochmals auf, Ihnen die Unterlagen, die wegen der NK-Abrechnung von der Verwaltung geschickt wurden, zu übersenden oder wenigstens einen Besprechungstermin innerhalb der nächsten 2 Wochen wegen dieser Unterlagen abzuhalten. Fordern Sie ihn auf, mitzuteilen, was er wegen der Nebenkostenabrechnung bzw. Nebenkostensenkung bereits veranlasst hat und wann er das von Ihnen erbetene weitere Anschreiben an den Vermieter verfasst hat. Fordern Sie auf, Ihnen zu erklären, wie das weitere Vorgehen sein soll. Diese Anfrage sollte - zumindest nach der BORA - umgehend beantwortet werden, so dass spätestens nach 3 - 4 Tagen eine Antwort vorliegen sollte. Sie sollten durchaus auch zum Ausdruck bringen, dass Sie mit der bisherigen Mandatsbearbeitung und insbesondere mit der Verzögerung bei der Bearbeitung sehr unzufrieden sind und bitten Sie um Klärung bei einem Besprechungstermin.
Ist eine Klärung mit dem Anwalt nicht möglich oder reagiert der Kollege wieder nicht, sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sprechen. In bestimmten Fällen, z. B. wenn ein Anwaltswechsel objektiv notwendig ist, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung den Anwaltswechsel akzeptiert und die Kosten für den neuen Anwalt übernimmt. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung die anhand der jeweiligen Umstände gesondert geprüft werden muss. Ob hier bereits eine objektive Notwendigkeit für einen Anwaltswechsel vorliegt, scheint mir fraglich. Ein letzter Versuch sollte wie oben erst noch gestartet werden, damit Sie ggf. der Rechtschutzversicherungen Ihre Bemühungen nachweisen können.
Ohne vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung sollten Sie keinen Anwaltswechsel vornehmen.
Ist die Rechtsschutzversicherung der Ansicht, dass ein Anwaltswechsel nicht notwendig ist und übernimmt die zusätzlichen Kosten nicht, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie trotz der bestehenden Unstimmigkeiten zur Kostenersparnis das Mandat weiter vom bisherigen Anwalt bearbeiten lassen wollen oder ob Sie in den "sauren Apfel" beißen und trotz der weiteren Kosten einen Anwaltswechsel wagen. Auch wenn Ihr Ärger verständlich ist, müssen Sie aber zunächst einmal davon ausgehen, dass der bislang tätige Anwalt einen Vergütungsanspruch für seine bisherige Tätigkeit hat. Ob ein Anwaltsfehler vorliegt, der zu möglichen Ersatzansprüchen berechtigen könnte, müsste ggf. der neue Anwalt prüfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
Wie reagieren , wenn der RA untätig ist
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Zusammenfassung
Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Rechtsanwalt nicht zeitnah tätig wird?
Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Rechtsanwalt nicht zeitnah tätig wird?
Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, Mandate zeitnah zu bearbeiten und den Mandanten über wichtige Schritte zu informieren. Wenn Sie mit der Arbeit Ihres Anwalts unzufrieden sind, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, die ausstehenden Unterlagen zu übersenden und über bisherige sowie geplante Schritte zu informieren.
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe im Febr. d.J. einen Rechtsanwalt wegen immer wieder auftretenden Mindertemperaturen innerhalb meiner Wohnung während der gesamten Heizperiode ab Okt. 13 und teilweise auch Heizungsgeräuschen aufgesucht, die nach dem Austausch der Heizungspumpe ständig entstanden und vom Vermieter offensichtlich nicht dauerhaft in den Griff zu bekommen sind.
Außerdem sollte eine NKA, die mir Ende 2013 zugegangen ist nach dem Feststellen einer intransparenten Auflistung von Beträgen nachgeprüft werden.
Der RA tat so als ob er sofortigen Handlungsbedarf sehen würde, schickte aber auch schon seinerzeit ein Schreiben wegen der Mindertemperaturen erst 3 Wochen nach meinem Besuch los. Da ich Zeugen aus dem Haus hatte, die ebenso unterbeheizte Wohnungen hatten, reagierte der Vermieter endlich, so daß wir die darauffolgenden Monate März/April ausreichende Temperaturen hatten.
Über die NKA jedoch ließ der RA bis heute nichts verlauten. Nun traten infolge des wärmer werdenden Wetters erneut ständig gut wahrnehmbare Heizungsgeräusche wieder auf, die eindeutig das Pumpengeräusch und nicht normales Fliießgeräusch darstellen und vor allem auch bei abgedrehtem Ventil teilweise so laut sind, daß nachts nur schlafen mit Ohrstöpseln möglich ist.
Ich suchte am 7.Mai diesen RA also erneut auf und schilderte die Verhältnnisse. Dort erfuhr ich ganz nebenbei, daß der Vermieter auf sein Schreiben bzlg. der Heizungstemperaturen bereits am 30 März geantwortet hatte und auf Nachfrage auch, daß die Verwaltung irgendwelche Unterlagen zu der NKA zugesandt hatten. Was die Geräusche anging , so sah der RA offensichtlich als probates Maßnahme ein einfaches Abschalten der Heizanlage vor und behauptete dann auch noch, daß es ohnehin verboten wäre, daß Vermieter die im Sommer laufen lassen, was aber nicht stimmt. Ansonsten murmelte er nur irgendwas von nochmal Anschreiben und gerichtlichen Schritten, jedoch nichts konkretes. Bzgl. der NKA, auf die ich dann ansprach bekam ich nur kurz die Auskunft, daß da irgendwas gekommen wäre, aber weder einen Termin , wann die Angelegenheit gekärt ist noch, was er bisher unternommen hat. In diesem Fall geht es nämlich um eine evtl. NKsenkung, da ich eine Rückzahlung zu viel bezahlter NK zu bekommen habe
Nachdem ich dem Vermieter nach einer am 7.5. abgeschickten Mängelanzeige aufgefordert hatte, die Geräusche abzustellen, dieser bis zum 10 . jedoch nicht reagiert hat, schickte ich dem RA eine mail mit diversen Angaben zum konkreten Hergang des Beginns der Probleme mit der Heizung und forderte nun nochmal konkret auf,den Vermieter anzuschreiben.
Auf diese mail habe ich bis heute also 9 TAge danach weder eine Antwort bekommen noch wurde der Vermieter angeschrieben. Irgendwie glaube ich nicht, daß der RA große Lust hat den Fall weiter zu bearbeiten, noch daß ich mich unter diesen Umständen von diesem vor Gericht gut vertreten fühlen würde. Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Gibt es eigentlich festgeschriebene Zeitfenster, in dem ein RA nach Auftrag tätig werden muß und kann ich auf einer Kopie der ihm zugegangen Schreiben und Unterlagen, die er mir bisher nicht ausgehändigt hat, bestehen? Eigentlich kenne ich das nicht anders, daß einem Mandanten solche Schreiben automatisch zugehen.
Ich finde, daß er die Angelegeneheit einfach verschleppt hat und möchte ihn ganz sicher nicht in voller Höhe bezahlen, denn das müßte ich, weil das Ganze über eine R-Schutzversicherung läuft und die keine 2 Anwälte bezahlen wird. Was muß ich jetzt beachten?
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