Beratervertrag mit Beratersitz Deutschland und Firmensitz in Israel

17. Mai 2007 12:53 |
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Internationales Recht


Mir wurde ein Beratervertrag über Marketing und PR Aufgaben für den deutschen Markt angeboten. Die Firma hat einen Sitz in Israel und würde gerne das Israelische Gesetz dem Vertrag zugrunde legen.

Besteht zum einen bei dieser Berater-Vereinbarung die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und ist grundsätzlich davon abzuraten, die Vereinbarung auf israelischen Recht laufen zu lassen? Alternativ kann die Firma mir evtl. auch das englische Recht als Grundlage des Vertrages anbieten, da sie eine Niederlassung in England hat. Wäre ich damit rechtlich abgesichert? Wenn nicht, wäre auch das deutsche Recht als Grundlage möglich, obwohl die Firma keinen Sitz in Deutschland hat?

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