Kauf MFH, Übergabe der Unterlagen

8. Mai 2007 00:57 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


14:19

Sehr geehrte Ratgebende,

ich beabsichtige den Kauf eines MFH mit mehreren WE.
Dieses wird von einer HV betreut.

Der Kaufvertragsentwurf wurde erarbeitet und folgende Passage aus diesem:

Der Veräußerer ist verpflichtet, dem Erwerber die Abgeschlossen-heitsbescheinigung nebst Aufteilungsplan des Landkreis XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX im Original zu übergeben, und zwar spätestens eine Woche nach der Mitteilung des Notars über die erfolgte Hinterlegung des Kaufpreises.

Der Veräußerer unterwirft sich diesbezüglich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Der Notar wird angewiesen, dem Erwerber auf schriftlichen Antrag
ab dem vorgenannten Termin ohne weitere Nachweise eine vollstreck- bare Ausfertigung des Vertrages zu erteilen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung befindet sich in Händen der Hausverwaltung im Original. Eine Kopie liegt mir vor.

Frage 1. Ist eine erfolgreiche Übergabe gewährleistet, wenn die originale Bescheinigung in Händen der HV verbleibt?

Weiterer Auszug aus dem Entwurf:

Der Veräußerer verpflichtet sich, mit der Übergabe auch alle das Grundstück betreffenden mietrechtlichen Unterlagen, insbesondere Verwaltungsunterlagen, Mietverträge, Mieterkorrespondenz, Mieter-
höhungserklärungen usw., an den Erwerber auszuhändigen.

Frage 2: Ist auch hier eine erfolgreiche Übergabe gewährleistet, wenn die Unterlagen in Händen der HV belassen werden?
Frage 3. Es befinden sich in meiner Hand keinerlei diesbezügliche Unterlagen. Habe ich einen Anspruch auf Herausgabe dieser jener (im Original) und ab wann?



8. Mai 2007 | 02:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Die Übergabe des Eigentums an der Wohnung ist unabhängig von den Unterlagen, die sich in dem Besitz der Hausverwaltung befinden. Sie müssen aber sicherstellen, dass die Hausverwaltung Sie als Eigentümer der Unterlagen anerkennt.

Wenn sich die Unterlagen in dem Besitz der Hausverwaltung befinden, kann der Veräußerer diese aus tatsächlichen Gründen nicht übergeben, da er sie erst von der Hausverwaltung anfordern muß. Dementsprechend hängt eine erfolgreiche Übergabe von der Herausgabe der Unterlagen durch die Hausverwaltung ab.

Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe der Original-Unterlagen, sobald der Notar die Hinterlegung des Kaufpreises mitgeteilt hat.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 8. Mai 2007 | 09:30

Ich möchte vereinfacht nachfragen:

Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt:

Mir geht es eher um die Übergabe der Unterlagen, nicht um die Übergabe des Eigentums.

Nachfrage:
Sind die Unterlagen erfolgreich übergeben, wenn diese bei der HV belassen werden?

Kurze Ergänzung:
Ich beabsichtige ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Dieses MFH wurde vor Jahren mittels Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Zur Eintragung ins Grundbuch kam es bisher nicht. Dies möchte ich mit der sich in den Händen der HV befindlichen Bescheinigung irgendwann bewerkstelligen.
Nachfrage:
Ist es ausreichend, wenn ich die sich in den Händen der HV befindliche Originalbescheinigung dort belasse und nichts unternehmen würde, um vorher benanntes Vorhaben umzusetzen?
Die HV wird für einige Zeit noch für mich tätig.

Eine kurze Antwort, wenn möglich, ist völlig ausreichend.


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Mai 2007 | 14:19

Sehr geehrter Ratsuchender,

sie müssen mit dem Eigentümer der Unterlagen am besten schriftlich vereinbaren, dass die Unterlagen zusammen mit dem Haus in Ihr Eigentum übergehen. Eine konkrete Nennung der Unterlagen halte ich für sehr zweckmäßig.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber

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