Esta - 'jemals verurteilt wegen Verstoss gegen die Sittlichkeit'...

20. Januar 2014 19:39 |
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Reiserecht


2000 wurde ich in der BRD als Bundesbürger wegen Verbreitung von Pornographie zu 90 Tagessätzen, insgesamt 7000 DM verurteilt.
Seitdem war ich nicht mehr straffällig.
Darf ich im ESTA-Formular bei "jemals verurteilt wegen ... Verstoss gegen die Sittlichkeit..." "nein" ankreuzen oder muss ich ein Visum beantragen ?

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