mpu nicht bestanden

| 2. Februar 2005 21:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


09:28

hallo zusammen, ich wurde im september letzten jahres von den cops angehalten und positiv auf cannabis getestet.ergebnis vier wochen den lappen weg.in der zeit ohne fe hab ich denn letzten halben joint meines lebens geraucht,drei tage später ab zum drogen screening,natürlich positiv.letzte woche mpu,medizinisch alles ok,schriftlicher test auch ok,nur die psychotante unterstellt mir das ich immernoch abhängig wäre.habe aber vorher im jahr vielleicht vier oder fünf joints geraucht,also für mich keine abhängigkeit. jetzt lappen weg und ich muss zur arbeit auf montage,bundesweit. ohne lappen kein job,was kann ich tun?
mein anwalt meint wir müssten das so hin nehmen.

2. Februar 2005 | 22:15

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Anwalt hat Recht. Rechtsmittel sind - wenn überhaupt - nur bei einer willkürlichen Beurteilung möglich. Darüber hinaus müssen Sie bedenken, daß ein solches Gerichtsverfahren länger dauert, als eine zweite MPU.

Für die Zukunft sollten Sie wie folgt vorgehen:
Zunächst sollten Sie das Gutachten nehmen und sich mit einem Psychologen zusammensetzen, der mit Ihnen das Gutachen bespricht (und was Sie für den nächsten Test beachten müssen).

Wenn Sie dann den nächsten Auftrag zur Begutachtung ereilen, dann sollten Sie Zustimmung zur Weiterleitung des Gutachtens von der MPU-Stelle an die Führerscheinbehörde verweigern.

Vielmehr sollten Sie darauf bestehen, daß Sie das Gutachten erhalten. Andernfalls bleibt das Gutachten ständig in den Akten der Behörde.

Wahrscheinlich wird die Behörde die Herausgabe des Gutachtens verlangen, doch dies kann sich rechtlich nicht erzwingen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das MPU- Gutachten negativ für Sie war. Dann sollten Sie ihren Antrag auf Neuerteilung des FS zurücknehmen. In diesem Fall endet das Verfahren zur Erteilung eines FS. In einem solchen Fall sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen. Das Herausgabeverlangen der FS- Behörde wird hinfällig werden.

Ich hoffe Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 2. Februar 2005 | 22:25

sehr geehrter herr wille, das gespräch mit dem psychologen vorher hatte ich ja,der sagte mir wenn der medizinische test nicht positiv ausfällt müsste ich mir keine gedanken machen wegen der mpu. das gutachten hab ich vor mir liegen,jetzt geht es darum ob die möglichkeit besteht die FE zu behalten und trotzdem den abstinenztest abgeben zu können? ich muss am freitag in belgien arbeiten und weiss nicht wie es weitergehen soll. mit freundlichen grüssen kulik christian

Rückfrage vom Fragesteller 2. Februar 2005 | 22:27

sehr geehrter herr wille, das gespräch mit dem psychologen vorher hatte ich ja,der sagte mir wenn der medizinische test nicht positiv ausfällt müsste ich mir keine gedanken machen wegen der mpu. das gutachten hab ich vor mir liegen,jetzt geht es darum ob die möglichkeit besteht die FE zu behalten und trotzdem den abstinenztest abgeben zu können? ich muss am freitag in belgien arbeiten und weiss nicht wie es weitergehen soll. mit freundlichen grüssen kulik christian

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Februar 2005 | 09:28

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst haben Sie in Ihrem Sachverhalt nur davon geschrieben, daß Sie die Psychologin der Ansicht ist, Sie seien nicht geeignet eine FE zu behalten.

Gegen diese Entscheidung ist m.E. nichts zu machen, wenn Sie nicht auf Willkür beruht.



Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

ich sehe das als willkür,erst eine zusage zum bestehen der mpu und dann durchfallen lassen. danke trotzdem

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Klaus Wille »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
2/5,0

ich sehe das als willkür,erst eine zusage zum bestehen der mpu und dann durchfallen lassen. danke trotzdem


ANTWORT VON

(163)

Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Kindschaftsrecht, Familienrecht