Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anwalt hat Recht. Rechtsmittel sind - wenn überhaupt - nur bei einer willkürlichen Beurteilung möglich. Darüber hinaus müssen Sie bedenken, daß ein solches Gerichtsverfahren länger dauert, als eine zweite MPU.
Für die Zukunft sollten Sie wie folgt vorgehen:
Zunächst sollten Sie das Gutachten nehmen und sich mit einem Psychologen zusammensetzen, der mit Ihnen das Gutachen bespricht (und was Sie für den nächsten Test beachten müssen).
Wenn Sie dann den nächsten Auftrag zur Begutachtung ereilen, dann sollten Sie Zustimmung zur Weiterleitung des Gutachtens von der MPU-Stelle an die Führerscheinbehörde verweigern.
Vielmehr sollten Sie darauf bestehen, daß Sie das Gutachten erhalten. Andernfalls bleibt das Gutachten ständig in den Akten der Behörde.
Wahrscheinlich wird die Behörde die Herausgabe des Gutachtens verlangen, doch dies kann sich rechtlich nicht erzwingen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn das MPU- Gutachten negativ für Sie war. Dann sollten Sie ihren Antrag auf Neuerteilung des FS zurücknehmen. In diesem Fall endet das Verfahren zur Erteilung eines FS. In einem solchen Fall sollte man den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen. Das Herausgabeverlangen der FS- Behörde wird hinfällig werden.
Ich hoffe Ihnen etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille
sehr geehrter herr wille, das gespräch mit dem psychologen vorher hatte ich ja,der sagte mir wenn der medizinische test nicht positiv ausfällt müsste ich mir keine gedanken machen wegen der mpu. das gutachten hab ich vor mir liegen,jetzt geht es darum ob die möglichkeit besteht die FE zu behalten und trotzdem den abstinenztest abgeben zu können? ich muss am freitag in belgien arbeiten und weiss nicht wie es weitergehen soll. mit freundlichen grüssen kulik christian
sehr geehrter herr wille, das gespräch mit dem psychologen vorher hatte ich ja,der sagte mir wenn der medizinische test nicht positiv ausfällt müsste ich mir keine gedanken machen wegen der mpu. das gutachten hab ich vor mir liegen,jetzt geht es darum ob die möglichkeit besteht die FE zu behalten und trotzdem den abstinenztest abgeben zu können? ich muss am freitag in belgien arbeiten und weiss nicht wie es weitergehen soll. mit freundlichen grüssen kulik christian
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst haben Sie in Ihrem Sachverhalt nur davon geschrieben, daß Sie die Psychologin der Ansicht ist, Sie seien nicht geeignet eine FE zu behalten.
Gegen diese Entscheidung ist m.E. nichts zu machen, wenn Sie nicht auf Willkür beruht.