Sehr geehrter Ratsuchender,
gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Ja, Ihre Frau ist nach Ihrer Schilderung Alleineigentümerin.
Zu 2.: Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögensmassen beider Ehegatten, ohne dass nach einer Scheidung ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Jeder bleibt Eigentümer sowohl des vor der Eheschließung als auch des während der Ehe erworbenen Vermögens. Fazit: Nein, Sie erwerben keine Ansprüche an der Immobilie. Es kommt jedoch im Fall der Scheidung ein Ausgleichsanspruch wegen ehebedingter Zuwendungen an den Ehepartner in Betracht.
Zu 3.: Diese Sonderzahlung würde wohl eher auch als ehebedingte Zuwendung und nicht nur als gewöhnliche Schenkung zu Werten sein. Es fällt dennoch Schenkungssteuer an, da ehebedingte Zuwendungen steuerrechtlich wie Schenkungen behandelt werden.
Sollte noch Klärungsbedarf offen geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Gütertrennung und Immobilie im Ausland
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir befinden uns seit dem 1ten Ehejahr im Stande der Gütertrennung. Vor einigen Jahren haben wir nun eine Immobilie im europäischen Ausland gekauft und finanziert. Diese Immobilie ist notariell allein im Besitz meiner Frau. Da meine Frau keine Einkünfte hat wird die Immobilie seit Jahren von mir monatlich entschuldet. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1.) Die Immobilie gehört alleine meiner Frau?
2.) Da die Entschuldung der Immobilie nachweislich ausschließlich durch mich erfolgt ergibt sich ein wirtschaftlicher Anspruch meinerseits?
3.) Würde ich per Sonderzahlung >= 200.000€ die Immobilie komplett entschulden entspricht dies einer Schenkung bzw. generiert diese Aktion Steuern?
Besten Dank
Frau Frau Anspruch Immobilie

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