Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Um einen Betrug handelt es sich dann, wenn Sie entweder bei Abschluss der Verträge nicht willens oder finanziell nicht in der Lage waren, die Ware zu liefern. Beides war nach Ihren Angaben so nicht der Fall.
Allerdings kommt es hier besonders auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verträge an. Insoweit sollten Sie noch weitere Ausführungen machen, wie sich diese seinerzeit dargestellt hat.
II. Ferner sollte geklärt werden, was genau die Kunden bei Ihnen gekauft haben. Denn Ihre Ausführungen verstehe ich so, dass die Ware deshalb vom Zoll beschlagnahmt worden ist, weil es Fälschungen gewesen sind. Sollten Sie zuvor diese Produkte den Kunden als „Originale“ verkauft haben, so liegt jedenfalls ein versuchter Betrug vor, da über die Echtheit der Produkte getäuscht worden sind.
III. Sollten meine Ausführungen unter II. nicht den Tatsachen entsprechen, so kann es in der Tat sein, dass Sie sich „zu Unrecht“ belastet haben. Allerdings ist hier noch nicht ganz klar, was genau Sie bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft ausgesagt haben. Dazu sollten Sie im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion noch weitere Angaben machen.
Ggf. kann über eine neue Einlassung nachgedacht werden, vorzugsweise über einen Verteidiger.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Bei den Handys die geliefert worden handelte es sich in der Tat um Kopien aber von meiner Seite wurde Originalware bestellt. So gesehen wurde ich betrogen da die Kopien selbstverständlich auch vernichtet werden sollte. Ich hatte für diesen Vorgang zur klärung ob es Kopien oder Originalware ist seinerzeit auch einen Rechtsanwalt betraut.
Bei Bestellung der Kunden war der wille sowie die Möglichkeit gegeben die Ware zu bestellen und somit auch zu liefern. Die Ware wurde ja wie gesagt auch bestellt und bezahlt und ist beim Zoll dann hängen geblieben.Bis zur benachrichtigung das es Kopien sind wurden auch die restbestände ausgeliefert (Nachweise auch vorhanden)
Da ich bis zur letzten minute davon ausgegangen bin das es Originalware ist habe ich diese angaben so auch bei der Polizei gemacht " Die Ware wird der zeit vonm zoll überprüft" gegenüber der Staatsanwalt habe ich den Betrug zugegeben der ja in dem Sinne keiner war da die Ware ja bezahlt wurde (so denke ich).
Wie bereits erwähnt wurde die Ware nach der Bestellung bezahlt und das Geld (was per Vorkasse gezahlt wurde)mit für den Wareneinkauf verwendet.
Bitte lassen Sie mich wissen ob aus dieser Handlung ein Betrug vorliegt. Und mit welcher Strafe ich rechnen muss ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ein Betrug liegt meiner Ansicht nur dann vor, wenn Sie wussten oder dies zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die von Ihnen bestellte Ware keine Originalware ist. Dies ist aber Ihren Angaben nach nicht der Fall, so dass Sie jedenfalls um eine Einstellung des Verfahrens kämpfen sollten.
Soweit Sie einen Betrug bereits zugegeben haben, sollten Sie ernsthaft in Erwägung ziehen, das „Geständnis“ zu widerrufen. Allerdings können hier weitere „Tipps“ ohne Aktenkenntnis nicht gegeben werden.
Sollten Sie verurteilt werden, so beträgt der Strafrahmen beim gewerbsmäßigen Betrug sechs Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Da Sie nicht vorbestraft sind, können Sie eher mit einer Freiheitsstrafe unteren Bereich (von ca. einem Jahr) rechnen. Allerdings ist die Strafzumessung Sache des Tatrichters und kann nur schwer „aus der Entfernung“ geschätzt werden.
Ich möchte aber nochmals darauf hinweisen, dass hier eine Strafbarkeit zweifelhaft ist, weshalb zielstrebig zumindest auf eine Einstellung des Verfahrens hingearbeitet werden sollte, s.o.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Bei den Handys die geliefert worden handelte es sich in der Tat um Kopien aber von meiner Seite wurde Originalware bestellt. So gesehen wurde ich betrogen da die Kopien selbstverständlich auch vernichtet werden sollte. Ich hatte für diesen Vorgang zur klärung ob es Kopien oder Originalware ist seinerzeit auch einen Rechtsanwalt betraut.
Bei Bestellung der Kunden war der wille sowie die Möglichkeit gegeben die Ware zu bestellen und somit auch zu liefern. Die Ware wurde ja wie gesagt auch bestellt und bezahlt und ist beim Zoll dann hängen geblieben.Bis zur benachrichtigung das es Kopien sind wurden auch die restbestände ausgeliefert (Nachweise auch vorhanden)
Da ich bis zur letzten minute davon ausgegangen bin das es Originalware ist habe ich diese angaben so auch bei der Polizei gemacht " Die Ware wird der zeit vonm zoll überprüft" gegenüber der Staatsanwalt habe ich den Betrug zugegeben der ja in dem Sinne keiner war da die Ware ja bezahlt wurde (so denke ich).
Wie bereits erwähnt wurde die Ware nach der Bestellung bezahlt und das Geld (was per Vorkasse gezahlt wurde)mit für den Wareneinkauf verwendet.
Bitte lassen Sie mich wissen ob aus dieser Handlung ein Betrug vorliegt. Und mit welcher Strafe ich rechnen muss ?