Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sind ja nicht verpflichtet, solche Informationen zu liefern, Sie würden dann aber die Gefahr laufen, dass eine Schätzung von Einkommen erfolgt.
Sie sollten daher die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages vorlegen (oder ähnliches) und dieser eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie eben keine Tätigkeit ausgeübt haben, da Sie sich eine berufliche Auszeit genommen haben.
Erklären Sie auch, dass Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie sollten auch ansatzweise darlegen, wovon Sie in der Zeit gelebt haben.
Ich gehe dann davon aus, Sie werden kein Problem mehr haben. In der Regel geht es dem FA darum zu erfahren, ob Sie Arbeitslosengeld erhalten haben, da diese Einfluss auf Ihren Steuersatz hätten.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Antwort
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Sehr geehrter Herr Grueneberg,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Allerdings möchte ich Sie noch bitten, meine letzte Frage meiner Fragestellung zu beantworten:
> Wie kann ich vorgehen, wenn das Finanzamt mir nicht glaubt?
Gruß und vielen Dank
wenn das FA Ihnen nicht glaubt, dann wird dieses einen Einkommensteuerbescheid erlassen der höhere Steuer festsetzt, als Sie zahlen müssten.
Einziges was Sie dann machen können, ist Einspruch innerhalb eines Monats einzulegen.