Stromvertrag obwohl Mietvertrag aufgehoben?

6. Juni 2013 19:13 |
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Vertragsrecht


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Zusammenfassung

Es geht um die Frage der Zahlungsverpflichtung bei einem Stromliefervertrag.

Hatte im Jahre 2008 für drei Monate Geschäftsräume in einem Mehrparteinhaus angemietet. Nach drei Monaten haben der Vermieter und ich den Vetrag einvernehmlich schriftlich aufgehoben. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht gefertigt.

Strom für die Geschäftsräume wurde seinerzeit angemeldet und auch von mir bezahlt. Ohne mein Wissen hat der Vermieter aber wohl noch einen anderen Zähler auf mich angemeldet. Für die Jahre 2008 bis 2012 will der Stromversorger nun noch Geld von mir. Die geltend gemachten Stromkosten belaufen sich auf rund 40,00 bis 50,00 € pro Jahr. Aufgrund dieser niedrigen Jahresbeträge vermute ich, dass es sich wohl um Strom für die Flur- und/oder Außenbeleuchtung handeln muss.

Einen Vertrag habe ich hierüber nie erhalten. Von der Sache habe ich erstmalig erfahren, als ich nach meinem Auszug einen Mahnung an meine Privatdresse vom Stromversorger erhielt. Seit dieser Zeit habe ich Xmal versucht, die Sache mit dem Stromanbieter zu klären. Leider ohne Erfolg. Man sagte mir, der Vermieter hätte mich seinerzeit angemeldet. Der Vetrag sei mit der Stromentnahme zustandegekomme. Obwohl ich schon mehrfach die schriftliche Aufhebungsvereinbarung vorgelegt habe, besteht man auf ein Übergabeprotokoll, dass ich nicht habe. Der Vermieter hat sich auf Schreiben des Stromanbieters, wohl aus guten Gründen, nicht gemeldet.

Seit meinem Auszug sind die Geschäftsräume non stop an andere Mieter vermietet gewesen, welche offensichtlich nicht beim Stromanbieter gemeldet worden sind.

Ist es rechtens, dass sich der Stromanbieter auf Zuruf des Vermieters mich hier für Stromkosten in Anspruch nimmt, welche ich nicht nachvollziehen kann, die ich nicht selbst beauftragt und auch nicht verursacht habe, da ich, wie gesagt, 2008 nur drei Monate in den Räumen war.

6. Juni 2013 | 20:18

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst ist es richtig, dass ein Stromliefervertrag auch mit bloßer Abnahme von Strom zustande kommt.

Wenn Sie allerdings nachweislich ausgezogen sind und auch ein Aufhebungsvertrag vorlegen können, dann besteht von Ihrer Seite aus keine Zahlungsverpflichtung mehr, da Sie auch faktisch kein Strom mehr abgenommen haben.

Die Stromfirma muss sich daher an Ihren Vermieter als Eigentümer der Immobilie wenden, der Sie im Übrigen auch angemeldet hat.

Ich würde Ihnen daher empfehlen, den Vermieter per Einschreiben unter Fristsetzung aufzufordern, die Stromkosten zu übernehmen.

Sollte er dies nicht tun und werden Sie verklagt, können Sie den Vermieter im schlimmsten Fall, wenn das Gericht eine Zahlungsverpflichtung ansieht, was ich aber bezweifle, dem Vermieter den Streit verkünden und sich sämtliche Kosten von ihm zurück holen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.


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