Sehr geehrter Fragender,
sollten Sie die Namen der bekannten Markenhersteller ohne deren Zustimmung benutzen, verstoßen Sie gegen das Marken-/ Urhebergesetz. Eine Strafbarkeit bei Urheberrechtsverletzungen ergibt sich aus § 106 UrhG
.
Sie können sich natürlich mit den Firmen in Verbindung setzen, Ihre Geschäftsidee schildern und versuchen, deren Zustimmung zu erhalten. Sind die Hersteller mit Ihren Ideen einverstanden, so könnten Sie Ihre Geschäftsidee umsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
Habe eine Geschäftsidee, weiß aber nicht ob das erlaubt ist?
22. Februar 2007 15:40 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Sehr geehrte(r)Anwältin (Anwalt),
ich habe eine Geschäftsidee, weiß aber nicht, ob das Geschäftsmodell aus Markenschutzrechten etc. überhaupt erlaubt ist?
Bei der Idee handelt es sich um folgendes:
Ich würde gerne einen Online-Shop für bekannte Parfums eröffnen, dort aber nicht die Original-Flacons verkaufen, sondern Sonderabfüllungen dieser in neutralen Flacons. (2 ml, 4 ml etc.).
Nun meine Frage, ist das erlaubt oder verstoße ich dabei gegen irgendwelche Marken-,Patent- oder Urheberrechte der einzelnen
Parfumhersteller?
Ist es generell nicht erlaubt oder unter Vorbehalt? Was müsste ich in dem Fall dann beachten um mich nicht strafbar zu machen?
Schon einmal vielen Dank,
Michael C.
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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