Teilerstattung einer Ratenschutzversicherung nach einer Sondertilgung?

| 11. Mai 2013 18:44 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Meine Tochter nahm im Februar 2012 bei der Santander Consumer Bank ein (Ballon-) Darlehen von 17.600.- € zum Autokauf auf. Sie akzeptierte eine Ratenschutzversicherung in Höhe von 1.575,00 €, welches zur Kreditsumme zugeschlagen wurde, sodass das Gesamtdarlehen 19.175.- € betrug. (Die Bearbeitungsgebühr von 670.- €, deren Bezahlung die ersten drei Monatsraten aufzehrte, lasse ich mal weg.) Tilgung des Darlehens ab dem 1.4.2012 in 59 Monatsraten zu 280.- € und als Schlussrate (Ballon) 6.500.- €.

Nach 12 Monatsraten betrug das Restdarlehen 17.400.- €, und es wurde eine Sondertilgung von 10.000.- € geleistet. Dadurch verringerten sich das Restdarlehen auf ca. 7.400.- und die Restlaufzeit von 48 Monate auf 27 Monate, wobei auch der Ballon getilgt ist.

Frage:
Wenn sich bei einer Versicherung das versicherte Risiko erhöht, kann die Versicherung den Beitrag erhöhen. Hier hat sich das Risiko vermindert, muss dann die Versicherung zwangsläufig nicht einen Teil der Prämie zurück zahlen? Gibt es dazu Rechtssprechung?

Im Einzelnen:
Die Ratenschutzversicherung läuft als „Gruppenversicherung" bei der Santander Consumer Bank und umfasst drei Teile:
1. Eine Ratenschutz-Lebensversicherung bei der Credit Life International N.V. Diese zahlt im Leistungsfall den vollständigen Restkredit.
Durch die Sondertilgung hat sich das Risiko der Versicherung von 48 Monatsraten plus Ballon auf 27 Monatsraten verringert.
2. Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei der RiMaXX International N.V. Im Leistungsfall zahlt sie die ausstehenden Monatsraten, aber nicht den Ballon.
Durch die Sondertilgung hat sich das Risiko der Versicherung von 48 Monatsraten auf 27 Monatsraten verringert.
3. Ratenschutz-Arbeitslosigkeitsversicherung bei der RiMaXX International N.V.
Leistung und Restrisiko der Versicherung wie unter 2


-- Einsatz geändert am 11.05.2013 18:59:48

11. Mai 2013 | 20:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.

Einen Anspruch auf Teilerstattung von Beiträgen bezüglich der Ratenschutzversicherung nach einer Sondertilgung gibt es leider nicht. Zwar hat sich durch die in Ihrem Fall erfolgte Sondertilgung das Risiko der Versicherung von 48 Monatsraten auf 27 Monatsraten verringert, jedoch folgt hieraus kein Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung von Beiträgen bezüglich der Ratenschutzversicherung. Diesbezügliche Rechtsprechung, die einen Teilerstattungsanspruch anerkennt, ist nicht bekannt, dies ergab meine Recherche.

Möglicherweise gibt es dennoch eine Möglichkeit, der Ratenschutzversicherung zu entgehen.

Ich bitte Sie, sich insofern einmal genau die Widerrufsbelehrung anzusehen.

Die Ratenschutzversicherung wurde zusammen mit dem Kredit verkauft und ist demzufolge "zweckgebunden". Wenn aber der Darlehensvertrag und der Restschuldversicherungsvertrag bzw. der Gruppenvertrag verbundene Geschäfte im Sinne von § 358 Abs. 3 BGB sind, dann muss auch die Widerrufsbelehrung entsprechend gestaltet sein (BGH, Urteil vom 15.12.2009 Az: XI ZR 45/09 ).

Insofern ist erforderlich, dass der Verbraucher in der Widerrufsbelehrung darauf aufmerksam gemacht wird, dass bei einem Widerruf der Gruppenversicherung auch der Darlehensvertrag hinfällig wird. Die Widerrufsbelehrung muss also den ausdrücklichen Hinweis enhalten, dass der Verbraucher im Fall des Widerrufs des Restschuldversicherungsvertrags auch nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden ist. Fehlt dieser Hinsicht, ist die Belehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist wird nicht in Gang gesetzt. Der Darlehensvertrag kann bei fehlerhafter Belehrung auch nach Jahren noch widerrufen werden. Widerruft der Verbraucher, wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt und die gezahlte Versicherungsprämie mit der Darlehensschuld saldiert(OLG Brandenburg, Urteil vom 14.07.2010 - 4 U 141/09 ), im Endeffekt also gar nicht gezahlt.

Negativ bei einem Widerruf ist allerdings, dass der alsdann noch offene Darlehnsbetrag sofort fällig gestellt wird.

Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 11. Mai 2013 | 22:08

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