ebay auktion- faelschung

13. Februar 2007 17:11 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo!
Ich habe eine Uhr aus einen Flohmarkt gekauft.
Das besondere daran ist dass die Uhr an mehrere stellen mit den Namen eines beruehmten Uhrmachers ist und mit eine nummer versehen, wahrscheinlich sollte das eine produktionsummer sein.
Es ergab sich das es um eine Faelschung handelt.
Mein frage:
Darf ich die Uhr weiter verkaufen wenn ich darauf hinweise das es um eine Faelschung handelt?
Es soll ein Ebay verkauf werden.
Wenn ja was muess ich noch beachten.
vielen dank

13. Februar 2007 | 17:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

mit dem Verkauf von Uhrenplagiaten verstossen Sie aller Voraussicht nach gegen die Markenrechte des Herstellers der Originaluhren. Zudem können Sie sich unter Umständen strafbar machen und es drohen zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

Sie sollten die Uhr daher unter keinen Umständen in der angedachten Art und Weise weiterverkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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