Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihnen gerne Ihre Frage aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und Ihres Einsatzes. Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Der Beitragservice der Rundfunkanstalten hat ihre persönliche Daten sowie ihre Anschrift von dem Einwohnermeldeamt erhalten. Die Rechtsgrundlage dafür ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Nach dessen § 11 Abs. 4 kann die zuständige Landesrundfunkanstalt im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen. Dies ist offensichtlich auch in ihrem Fall geschehen, so dass das Auskunftsersuchen rechtmäßig ist. Rechtsbehelfe gibt es leider gegen die Weitergabe nicht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Bildt
Rechtsanwalt
Rundfunk und meine Adresse
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Ich habe einen Brief vom Rundfunk erhalten. Der Brief verlangt Angabe des Beitragskontos.
Meine Frage: Woher hat die Rundfunk meine Adresse in der ersten Stelle bekommen? Ich war im Ausland und bin vor Kurzem zurückgekeht und meine new Adresse in D gerade angemeldet. Hat die RF meine Anschrift etwa vom einwohenmeldeamt bekommen? Hat dieses Meldeamt Recht meine private Adresse weiterzuleiten oder an RF bekanntzugeben?
MfG
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15. April 2013 | 17:13
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FRAGESTELLER 15. April 2013
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