Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Wie soll ich mich nun weiter verhalten - wie ist die Rechtslage ?"
Der Mietvertrag ist nach Ihrer Schilderung wirksam. Nach § 573 c I BGB
konnte er spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässigerweise ordentlich gekündigt werden.
Zugegangen ist das Schreiben dem Kündigungsempfänger nachweislich erst nach dem 3. Werktag (12.02.13), sodass das Mietverhältnis infolge Ihrer Kündigung mit Ablauf des 31.05.13 endet, was Ihnen auch so bestätigt wurde. Für die Verzögerung der Zustellung durch die Post kann der Zwangsverwalter nichts, weshalb dies nicht zu seinen Lasten geht.
Frage 2:
"Reicht es wenn ich die Kaltmiete überweise ?"
Nein, das reicht nicht, da die Nebenkosten ebenso vertraglich vereinbart sind. Das Nichtbewohnen der Wohnung wird dann eventuell dazu führen, dass Sie den zu viel bezahlten Betrag erstattet bekommen. Dies wird sich aber erst nach der Betriebskostenabrechnung des Vermieters beziffern lassen.
Achten Sie übrigens darauf, welche Zählerstände Sie übernommen haben und wie sich diese ab Beendigung des Mietvertrags verändert haben.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung gern zur Verfügung.
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork
Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen, hätte aber gern noch gewusst ob die Möglichkeit besteht, den Zustelldienst (DHL) in Verantwortung/ Haftung zu nehmen, der ja letztendlich nicht ich für die Verspätung der Zustellung verantwortlich bin ? (Einlieferungsbeleg liegt vor)
Desweiteren habe ich die Wohnung nie übernommen - einmal nur besichtigt. Mir liegen demzufolge keinerlei Zählerstände vor.Könnte das von Bedeutung sein,um nur drei Kalt/Grundmieten zu überweisen ?
Vielen Dank
Nachfrage 1:
"Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen, hätte aber gern noch gewusst ob die Möglichkeit besteht, den Zustelldienst (DHL) in Verantwortung/ Haftung zu nehmen, der ja letztendlich nicht ich für die Verspätung der Zustellung verantwortlich bin ?"
Das hat zwar thematisch mit der Ausgangsfrage nichts mehr zu tun, aber der Zustelldienst ist in der Tat der richtige Ansprechpartner. Allerdings hat die Post meines Wissens nur geringe Haftungshöchstgrenzen.
Nachfrage 2:
"Mir liegen demzufolge keinerlei Zählerstände vor.Könnte das von Bedeutung sein,um nur drei Kalt/Grundmieten zu überweisen ?"
Nein, das ist dafür nicht von Bedeutung, denn in den Nebenkosten sind ja auch anteilige Kosten enthalten, die nicht von Zählerständen abhängen(z.B. Müllabfuhr etc), aber für die Sie anteilig während der Dauer des Mietverhältnisses herangezogen werden.
Allerdings sollten Sie sich schnellstens einen Überblick über die abgelesenen Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, etc.) verschaffen, damit Sie nicht am Ende noch für den Vor- oder Nachmieter mitbezahlen müssen.