Verkauf von antiken Münzen über ein Auktionshaus

| 26. März 2013 04:05 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Maike Domke

Zusammenfassung

Spekulationssteuer bei Privatverkäufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besitze eine Sammlung antiker Münzen. Gerne würde ich einen Teil dieser Sammlung über ein Auktionshaus veräußern. Welche steuerlichen Gesichtspunkte muss ich beachten, bzw. was muss ich in meiner Einkommensteuererklärung angeben?

1) Muss ich überhaupt nichts machen, da das Auktionshaus ja bereits Steuern abführt?
2) Darf ich Münzen, die ich länger als einen bestimmten Zeitraum z.B. ein Jahr in meiner Sammlung habe, steuerfrei veräußern? Wenn ja, muss ich dies für jede einzelne Münze durch einen Rechnungsbeleg nachweisen? Dies könnte eventuell schwierg werden, weil die ein oder andere Münze auf einer Börse gekauft wurde, und hierfür keine Rechnung vorhanden ist.
3) Muss ich nichts machen, sollte der gesamte Verkaufswert unterhalb einer bestimmten Grenze, z.B. 16000EUR bleiben?
4) Muss ich nichts tun, wenn ich meine komplette Sammlung beim Auktionshaus einliefere? Es könnte sein, dass man eine Sammlung ein Mal im Leben steuerfrei veräußern darf.
5) Muss ich nichts tun, wenn der Verkaufswert einer Münzen den Materialwert bei weitem - sagen wir um mehr als zehnfache - überschreitet?

Ich habe viele Gerüchte zu dem Thema gehört und benötige genaue, fachmännische Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

1. In der Regel verhält es sich so, dass Sie als Privatverkäufer bis zu einem bestimmten Rahmen vor der Steuererhebung „geschützt" sind. Nur wenn der „Handel" mit den Münzen als gewerblich einzustufen ist, müssen Sie die Verkäufe versteuern. Dies ist dann der Fall, wenn Sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig Waren – also in Ihrem Fall- Münzen mit Gewinn verkaufen. Ein einmailiger oder auch mehrmaliger Verkauf zu Privatzwecken ist steuerfrei.

2. Es gibt im Steuerrecht sog. „Haltefristen", die bei Gold zB. ein Jahr betragen. Das bedeutet, dass Sie die Goldmünzen erst nach einem Jahr in Ihrem Besitz weiterverkaufen sollten, da ansonsten Spekulationssteuer anfällt, die Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben müssen. Dies gilt auch für wertvolle, als antik gehandelte andere Münzen.

3. Sie haben hier eine Freigrenze, die für sämtliche Spekulationsgeschäfte eines Kalenderjahres 440 Euro beträgt. Liegen das Gesamtvolumen der Spekulationsgeschäft über dieser Summe, werden sie in vollem Umfange steuerpflichtig. Das bedeutet, € 440,- ist kein Freibetrag im herkömmlichen Sinne, nur wenn Sie nicht darüber liegen, fallen keine Steuern für den Betrag bis € 440 an.

4. Wenn die gesamte Sammung länger als ein Jahr in Ihrem Besitz ist, haben Sie kein Problem,. Ansonsten müssen Sie differenzieren und die Münzen addieren, die Sie wengier als ein Jahr halten, damit der Freitbetrag von € 440,- nicht überschritten wird.

5. Wenn es sich um einen enimaligen Verkauf handelt, müssen Sie gar nichts weiter tun. Sie sind Privatverkäufer und nur im Rahmen der Spekulationsfrist werden Sie besteuert.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Rückfrage vom Fragesteller 26. März 2013 | 09:56

Hallo Frau Domke,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Noch eine Frage: Muss ich anhand Rechnungen ganz genau für jede einzelne Münze nachweisen, dass die Münzen länger als ein Jahr in meinem Besitz waren? Oder wird bei einer Veräußerung
der Sammlung prinzipiell davon ausgegangen, dass dem so ist, und das Finanzamt muss mir konkret nachweisen, dass ich die Münzen erst vor kurzem gekauft hatte?

Ich frage deswegen nach, weil ich zu einigen Münzen leider keine Rechnung habe, da diese ohne Rechnung auf Börsen gekauft wurden. Man käme dann natürlich in arge stuerliche Bedrängnis, denn ohne Rechnung könnte ja das Finanzamt davon ausgehen, dass der erzielte Verkaufspreis gleich dem Gewinn ist.

Wäre es sinnvoll, die Sammlung mit Bildern im Internet vorzustellen, damit man anhand des Upload Datums der Bilder sehen kann, dass die Münzen bereits vor der Haltfrist in meinem Besitz waren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2013 | 09:59

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn es sich um sehr wertvolle Münzen handelt, dann wäre es ratsam, wenn SIe die Rechnung hätten.

Ansonsten könnten Sie anhand der Bilder beweisen, dass die Münzen länger als 1 Jahr in Ihrem Besitz sind.

Außerdem muss sich das FA auch erst mal so intensiv für Sie interessieren, was ich persönlich nicht glaube, wenn Sie einmalig ein paar Münzen verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. März 2013 | 09:59

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn es sich um sehr wertvolle Münzen handelt, dann wäre es ratsam, wenn SIe die Rechnung hätten.

Ansonsten könnten Sie anhand der Bilder beweisen, dass die Münzen länger als 1 Jahr in Ihrem Besitz sind.

Außerdem muss sich das FA auch erst mal so intensiv für Sie interessieren, was ich persönlich nicht glaube, wenn Sie einmalig ein paar Münzen verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -

Bewertung des Fragestellers 29. März 2013 | 06:33

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