Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung kommt weder eine "Gefährdung des Straßenverkehrs" (§ 315c StGB
)noch ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§ 315b StGB
) in Betracht.
Es mangelt bereits an einer Gefährdung für Laib und Leben eines anderen Menschen, da dies bei ihrem Fahrmanöver ausgeschlossen war.
Da Sie jedoch verbotswidrig die Grünfläche bzw. Bordstein mit ihrem Kfz benutzt haben und wohl auch gegen ein Durchfahrverbot verstoßen haben, müssen Sie mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld rechnen.
Hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens rate ich Ihnen einen Verteidiger zu beauftragen, der dann Akteneinsicht beantragen kann. In diesem Fall sollten Sie den Vernhemungstermin nicht wahrnehmen und eine Einlassung wenn überhaupt nu über ihren Verteidiger abgeben.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
(Rechtsanwalt)
Alt Pempelfort 15
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Nötigung vs. Gefährdung des Straßenverkehrs
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Conzen
Guten Abend. Ich (19 Jahre, Schüler, bisher noch nie Kontakt mit der Polizei gehabt) wurde heute von einer Lehrkraft, die in einer Schulstraße (Einbahnstraße mit gemeinsamer Bushaltestelle von 3 Schulen), auf eigene Faust das zeitweise Fahrverbot welches dort herrscht kontrolliert und von ihr zum zweiten Mal angehalten, nachdem ich in der vorhergehenden Woche schon mal - unwissend der Fahrverbotszeiten - von ihr gestoppt wurde. Dies lief in beiden Fällen wie folgt ab:
Die Person betritt die Straße, stellt sich vor meine Stoßstange, hindert mich somit am Weiterfahren und macht mich mit Bewegungen darauf aufmerksam, meinen Wagen abzustellen.
Da sich die Person letzte Woche zur Fahrertür bewegt hat und ich mich durch ihre Rufe sowie durch ihre Bewegungen, vielleicht auch wegen mangelnder Erfahrung bedroht gefühlt habe, bin ich letzte Woche wieder losgefahren, als die Person die Fahrbahn frei gemacht hat um zu meiner Tür zu kommen. Wie ich heute erfahren habe, hat die Person mein Kennzeichen daraufhin als Memo mit Datum gespeichert.
Nun aber zu heute:
Wieder fahre ich, ohne mir über die Zeit des Fahrverbots im Klaren zu sein, besagte Straße entlang. Zuerst das gleiche Spiel wie eben, dieses Mal aber ist die Person deutlich energischer, versperrt mir den Weg komplett, macht es für mich unmöglich weiterzufahren und schlägt mit der Hand mehrmals auf die Windschutzscheibe meines Autos. Daraufhin öffnet mein Beifahrer die Tür und fordert die Person durch Worte auf, die Fahrbahn zu räumen. Die Person bleibt weiter stehen und holt ein Handy raus, um - wie sich später herausstellte- die Polizei zu rufen.
In Panik vor möglichen Handlungen der Lehrkraft, die übrigens nicht von der Schule, die ich besuche stammt und mir unbekannt ist, lege ich, nachdem ich die Gefährdung anderer durch Blicke in Spiegel sowie Schulterblick ausgeschlossen und die Fahrbahn hinter mir als frei erachtet habe, den Rückwärtsgang ein und fahre nach hinten, um zu wenden und der Bedrohung zu entkommen. Allerdings versperren von weiter hinten ankommende Fahrzeuge letztendlich doch die Fahrbahn und die Lehrkraft rennt weiter vor meinem Auto, sodass nun die Wege nach vorne (Person), hinten (Fahrzeuge) und links (Bebauung) versperrt sind. Durch das Hupen der anderen wird meine Angst noch verstärkt, was mich zu einer Kurzschlusshandlung meines Erachtens nach "zwingt".
Dennoch, unter Ausschluss jeglicher Gefahr für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer, weiche ich auf den ca. 1,5 m breiten hohen Bordstein und die direkt anschließende Graßfläche (schätzungsweise 12 m breit und 70 m lang) aus, um auch die vor meinem Auto laufende Lehrkraft, die weiterhin versucht mir den Weg zu versperren, gefahrlos passieren zu können. Nach der ca. 15 m langen Fahrt über den Graßstreifen hatte ich die Person nun passiert und wollte meine Fahrt fortsetzen, als sich allem Anschein nach zwei weitere Lehrer der Schule vor mir regelrecht auf die Straße stürzen, um mich zum anhalten zu zwingen, was ich daraufin auch sofort mache.
Die zwei neuen Lehrkräfte lassen ihrer Wut freien Lauf und versuchen zuerst meine Tür, die ich vorher allerdings schon aus Angst von innen abgeschlossen hatte und im Anschluss die meines Beifahrers zu öffnen, was ihnen bei ihm auch gelingt. Nun versuchen die Personen, meinen Beifahrer aus dem Wagen zu ziehen, worauf dieser sich wehrt. Ich versuche bei alldem nun deeskalierend zu wirken und stelle meinen Wagen ab. 10 min später erscheint die Polizei, um den Fall aufzunehmen, dabei bin ich total perplex. Ich bekomme nun eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und die Lehrkraft wegen Nötigung. In den nächsten zwei Wochen werde ich zu einem Vorladungstermin bei der Polizei erscheinen um nochmal den Tathergang zu schildern. Nun zur Frage: Muss ich mit einer Strafe (und wenn ja, welcher Art) rechnen? Und: Wie kann ich beim Termin deutlich machen, dass ich mich massiv bedroht gefühlt habe?
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