Mängel an Neufahrzeug

1. Januar 2007 22:41 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Kohberger

Hallo Anwalt,

ich habe im Juni 2006 ein Neufahrzeug (Wohnmobil) im Wert von 65.000,- Euro erworben.
Bereits im Juli 2006 stellten sich die ersten Mängel ein. Diese wurden teilweise vom Händler beseitigt. Während unserer Urlaubsreise im September traten erneut Mängel auf. Darunter auch sehr gravierende Mängel, z.B. Undichtigkeit im Waschraum und Wassereinbruch im Wohnbereich, somit wurde auf das Duschen während der Urlaubsreise verzichtet und Campingplätze aufgesucht, was immer mit Kosten verbunden war, Wasser im Doppelboden, Frischwasserverlust (Tank nach einer Tagesfahrt nur noch zu einem Drittel gefüllt), Dachluke öffnete sich während der Fahrt, Aufbaueingangstür schließt nicht richtig (Zugluft), Schließmechanismus der Hängeschränke defekt, Umschaltautomatik am Kühlschrank funktioniert nicht immer, Lackschäden an den Radkästen usw.
Besonders nervig war die gesamte Geräuschentwicklung während der Fahrt. Es klapperte, knarrte und quietschte in allen Ecken.
Der Händler versuchte im November 2006 die 18. Punkte umfassende Mängelliste abzuarbeiten. Dies gelang ihm aber nicht. Vom Werk wurde die Rückholung des Fahrzeugs bestimmt. Nunmehr soll in der 3. KW das Wohnmobil per Tieflader zum Werk verbracht werden. In der 4.KW erfolgt die Reparatur und in der 5. KW der Rücktransport zum Händler.
Für mich bedeutet das, dass ich wiederholt Urlaub nehmen muss, um das Fahrzeug von meinem Wohnort zum Händler (ca. 45 Kilometer) zu bringen. Zur Zeit sind wir ca. 6.300 Kilometer mit de Wohnmobil gefahren. Für mich stellen sich nun folgende Fragen:

1. Besteht die Möglichkeit der Rückgabe des Wohnmobils gegen Erstattung
der gesamten Kaufsumme ?
2. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit Unannehmlichkeiten
während der Urlaubsreise ?
3. Steht mir Nutzungsausfall für die Warte- und Reparaturzeiten (ca. 6 Wochen) und die Rückholaktion (ca. 3 Wochen) zu ?
4. Kann ich Verdienstausfall und Fahrtkosten geltend machen ?


Mit freundlichen Grüßen








Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage(n), die ich wie folgt beantworte:

( 1 ) Für eine Rückgabe des Wohnmobils müsste ein Rücktrittsrecht bestehen. Bislang haben Sie noch keine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt, sodass ich die Rechtslage wie folgt beurteile:

Nach § 440 BGB besteht zwar bei Sachmängeln ein Rücktrittsrecht auch ohne Fristsetzung, wenn nämlich die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Dies ist der Fall, wenn der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos war und wenn nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen sich etwas anderes ergibt. Daher gehe ich davon aus, dass derzeit leider kein Rücktrittsrecht besteht.

( 2 ) Schadensersatz

Schadensersatzansprüche sind nach erster Prüfung der Sach - und Rechtslage nicht begründet, da dem Verkäufer bislang noch keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt wurde und ich nicht davon ausgehe , dass die Mängel unbehebbar sind bzw. eine Neulieferung eines gleichartigen Mobils unmöglich ist.

( 3 ) Nutzungsausfall
( 4 ) Verdiensausfall / Fahrtkosten

Zu den Ansprüchen zu 3 und 4 gilt das unter Punkt 2 Beschriebene.
Diesbezüglich können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche greift.

Alles in allem rate ich Ihnen dringend, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Zum Erstberatungsgespräch sollten Sie den Kaufvertrag, die Herstellergarantie und den bisher dokumentierten Ablauf des / der Nachbesserungsversuche mitnehmen.

Der Anwalt wird voraussichtlich dazu raten, dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung ( = Behebung der Mängel bzw. Lieferung eines mangelfreien Wohnmobils - je nachdem was Sie wünschen ! ) zu setzen und zugleich für den Fall der Nichterfüllung den Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen anzudrohen.

Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Kohberger
Rechtsanwalt

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