Gilt die Infektionstheorie?

30. Dezember 2006 20:34 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


13:10

Hallo,

ich bin als Arzt selbstständig und habe meine eigene Praxis. Ich möchte zudem Bücher zur Zahnpflege Schreiben und in einem eigenen Verlag verlegen?

Zu meiner Tätigkeit als Autor habe ich folgende Fragen:

1. Bin ich Gewerbesteuerpflichtig?
2. Bin ich USt-pflichtig?
3. Gilt die Infektionstheorie? Wir also auch mein grds. gewerbesteuerpflichtiges Einkommen als Arzt jetzt gewerbesteuerpflichtig?

Zu meiner Tätigkeit als Verlag habe ich folgende Fragen:

4. Bin ich Gewerbesteuerpflichtig?
5. Bin ich USt-pflichtig?
6. Gilt die Infektionstheorie? Wir also auch mein grds. gewerbesteuerpflichtiges Einkommen als Arzt jetzt gewerbesteuerpflichtig?

Ändert sich was, wenn ich die Bücher und Broschüren nur gegen Erstattung der Produktionskosten vertreibe, also keinen Gewinn mit den Büchern mache?

Ändert sich was, wenn ich die Bücher und Broschüren unentgeltlich abgebe?


Danke für die Antworten!

30. Dezember 2006 | 20:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

basierend auf Ihren Angaben und unter Berücksichtigung Ihre Einsatzes möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Als Arzt sind Sie Freiberufler. Als Freiberufler gelten auch Schriftsteller. Damit würden Sie sowohl aus Ihrer ärztlichen wie auch aus Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit Einkünfte als Freiberufler erzielen. Für beides sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig, womit auch die Infektionstheorie nicht anwendbar ist.

Wenn Sie nur Ihre eigenen Bücher als Eigenverlag vertreiben, so gilt dies auch als schriftstellerische, damit freiberufliche Tätigkeit.

Hingegen ist der Verkauf der Bücher umsatzsteuerpflichtig.

Die Umsatzsteuerpflicht entfällt nur bei der kostenlosen Abgabe von Büchern.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie auch, daß dieses Forum nur für eine erste rechtliche Orientierung gedacht ist. Gerade bei steuerrechtlichen Sachverhalten ist eine Hinzuziehung eines örtlichen Kollegens unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber


Rückfrage vom Fragesteller 30. Dezember 2006 | 21:09

Wie ist die Rechtslage wenn ich Bücher von fremden Autoren verlegen will?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Dezember 2006 | 13:10

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Einkünfte aus dem Vertrieb von Büchern dritter Autoren sind gewerbesteuerpflichtig, die Infektionstheorie ist damit anwendbar.

Jedoch kann eine "Infektion" relativ einfach vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

ANTWORT VON

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