Der ausgelobte Betrag bezieht sich auf die Durchsicht und Kommentierung zweier Arbeitsvertragsentwürfe:
a) Vorschlag des künftigen AG
b) Gegenvorschlag / Änderungen des künftigen MA
Die beiden Dokumente sende ich Ihnen ggf. per Mail zu und erwarte die Rückantwort - in angemessener Frist, jedenfalls aber bis Montag früh 05:00 ebenfalls per Mail.
Der Vertragsentwurf besteht aus 8 Seiten bzw. 94 Absätze bzw. 355 Zeilen
-- Einsatz geändert am 16.12.2006 00:38:40
Eingrenzung vom Fragesteller
16. Dezember 2006 | 00:38
Zu den Nachfragen:
a) ob ich ein hohes Interesse an der Beantwortung der Fragen habe oder nur ein geringes sollte für die Bemessung des Einsatzes keine Rolle spielen.
Mein Interesse hat keinen Einfluss auf den Arbeitsaufwand des Antwortenden. Dienstleistungen werden normalerweise nicht teurer oder günstiger je nachdem, ob der Kunde sie dringend braucht oder sie nur ein "Zuckerle" darstellen
Ich sehe auch kein Haftungsrisiko für den RA - es geht schliesslich nicht im die Formulierung, sondern um die Kommentierung des AV.
b) Das Argument mit der WOchenendarbeit sehe ich allerdings ein und werde den Einsatz entsprechend erhöhen. Ich vermute mal, 50 % Wochenendzuschlag angemessen...
Vielen DAnk,
Eingrenzung vom Fragesteller
16. Dezember 2006 | 00:44
Ich kann mich den Kollegen nur anschließen. Ihr ausgelobter Gesamtbetrag könnte nicht einmal den Stundensatz erreichen, der für eine genaue und zeitnahme Vertragsprüfung marktüblich und angemessen wäre.