Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr Ex Freund nicht mehr in der Wohnung lebt und dort auch nicht als Mieter geführt wird. Sie können Herausgabe des Schlüssels verlangen und dies ggf. mit anwaltlicher Hilfe auch gerichtlich durchsetzen. Er hat auch keinen Ansprcuh auf "freien Zugang" zu Ihrer Wohnung, vielmehr können Sie selbst entscheiden, ob und wie oft Sie das Schloss austauschen. Ihr Ex kann das nicht verhindern.
Da Ihr Ex Freund seine Sachen bei Ihnen liegen gelassen hat, müssen Sie ihm diese nicht bringen, sondern er muss sie abholen. Wenn es nicht zu viele Dinge sind, kann es sinnvoll sein, ihm die Sachen als Paket zu schicken, um die Dinge los zu werden; eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.
Sie haben ein Angstgefühl, da Ihr Ex Freund früher schon gewalttätig war. Leider gibt es hier keinen umfassenden Schutz. Wenn Sie auch Angst haben, mit ihm zu reden oder in anzuschreiben, kann es hilfreich sein, bei Ihnen vor Ort weitere anwaltliche Unterstützung zu suchen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gehölfen zu haben. Bitte beachten Sie, das es sich nur um eine Erstberatung handelt.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwalt Ralf Thormann
Danke für die schnelle Antwort.
Er steht nicht im Mietvertrag. Die Wohnung läuft alleine auf mich.
Da es sich leider z.T. um Wohnmöbel handelt ist ein Paket leider nicht möglich. Kann ich ihm eine Frist setzen, bis wann er die Sachen aus meiner Wohnung zu entfernen hat?
Tausend Dank im Voraus.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können ihm wegen der Möbel eine Frist zur Abholung setzen. Sinnvoll erscheint es, dass Sie hierzu bereits einen ortsansässigen Anwalt beauftragen, spätestens aber, falls die Frist ohne Ergebnis verstreichen sollte.
Viele Grüße,
RA Ralf Thormann