Haftung bei einem Angebotsblog

| 10. September 2012 13:31 |
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Internetrecht, Computerrecht


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in unter 2 Stunden

Hallo,
folgende Ausgangssituation.
Person A betreibt einen Angebotsblog der regelmäßig über günstige Angebote aus der ganzen Welt berichtet.
Er selbst ist nicht der Veräußerer der Produkte, er macht lediglich auf ein Angebot aufmerksam erhält aber über ein Affiliate Netzwerk ggf. eine Provision wenn ein Nutzer etwas kauft.
Zusätzlich überprüft er bei jedem Angebot ob es sich um ein "Fakeseite/Betrugsseite handelt", hierfür wird www.scamadviser.com verwendet.
Da die Angebote weltweit gesucht werden, müssen sie von den Käufern zuerst an eine Paketweiterleistungsfirma wie shipito im jeweiligen Land geschickt werden (die Adresse gehört den Käufern und wird von denen selbstständig eingerichtet), worauf die Pakete dann nach Deutschland geschickt werden.
Um diese Versand und Zollkosten abzuschätzen hat Person A ein mit dem Hinweis rechtlich unverbindliches tool entwickelt mit dem sich der Endpreis kalkulieren lässt (nicht exakt, da das Gewicht geschätzt werden muss, ebenso die Maße, hierfür werden die Maße eines Versandkartons aus Deutschland mit dem jeweiligen Artikel verwendet).
Wenn ein Angebot gefunden wurde, wird es beworben mit "Jeans für xx€ aus den USA + Versand/Steuern".
Auf einen genauen Betrag an Steuern/Versand wird verzichtet, da viele Leser des Blogs mehrere Bestellungen an die Adresse aufgeben, sie dort für den Kunden zu einem Paket gepackt werden damit Versand gespart wird.
Auf die entsprechenden Risiken des Auslandseinkaufs wird in einer generellen FAQ hingewiesen, ebenso gibt es dort gekennzeichnete rechtlich unverbindliche Informationen zum Zoll mit verlinkung zum Zoll (keine/problematische Rückgabe beim Auslandseinkauf usw.).
Frage 1:
Meine Fragen, kann Person A in Haftung genommen werden wenn
- Es sich trotz sorgsamer Prüfung um ein Fakeprodukt gehandelt hat.
- Es Komplikationen mit dem Ablauf beim Zoll gab
- Es Komplikationen mit dem Anbieter des Produktes gab.

Zur Absicherung existiert wie gesagt eine Import FAQ und ein Haftungsausschluss im Impressum. Wie gesagt, dieses Angebotsportal macht auf die Angebote nur aufmerksam, mit dem Shop steht aus außer einem evtl. Affiliate Programm über google nicht in Kontakt, diese Affiliate Programme dienen der Werbung.
Meine Antwort zu den Haftungsfragen wäre nein, da der eigentliche Kaufvertrag ja nicht mit dem Betreiber des Angebotsblogs geschlossen wird. Lediglich Nebenkosten wie Zoll/Versand könnten hier einen Grund darstellen, auf diese wird aber ausdrücklich hingewiesen, da die Maße des Paketes nicht bekannt sind und viele Leser mehrere Angebote wahrnehmen können sie auch nicht angegeben werden.
Frage 2:
Könnten die jeweiligen Firmen Person A Abmahnen, da so Bspw. amerikanische Produkte aus amerikanischen Stores verkauft werden, obwohl es die auch in Deutschland gibt?
Frage 2 würde ich ebenfalls mit nein beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

10. September 2012 | 14:09

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Frage 1

In der Tat haftet der Betreiber des Portals nicht für die angesprochenen Punkte.

Es wird lediglich eine Empfehlung angeboten, welchem die Interessenten aus eigener Entscheidungskraft folgen können oder nicht.

Ein Vertrag kommt zwischen dem Betreiber und den Interessenten nicht zustande. Damit besteht kein vertraglicher Haftungsanspruch.

Ein gesetzlicher Haftungsanspruch besteht nur dann, wenn der Betreiber vorsätzlich, also absichtlich, falsche Angaben macht, um die Interessenten zu schädigen.

Frage 2

Sie meinen, ob die Firmen, für die A die Empfehlungen ausspricht, diesen dafür abmahnen können?

Nein, das können sie nicht. die „beteiligten" Firmen können allenfalls Unterlassung verlangen, wenn A unzutreffende Angaben macht.

Auch andere Firmen, die nicht von der Seite des A umfasst sind, können ihn nicht abmahnen.

Ansonsten handelt es sich lediglich um eine Art Datenbank, in welcher öffentlich zugängliche Informationen zusammengefasst und wiederum veröffentlich werden.

Abgemahnt werden, kann er nur von Mitbewerbern / Konkurrenten, wenn diese irgendwelche angreifbaren Fehler finden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 12. September 2012 | 14:41

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