Angeblich Geblitzt! Hab es aber nicht mit bekommen.

16. August 2012 18:05 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich habe am 27.06.2012 Post vom Ordnungsamt bekommen, zitiere: Ihnen wird zu Last gelegt, als Fahrer folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. (23 km/h zu schnell in der 30ger Zone). Beweismittel: Radarmessung, Film-/Bildnummer. Ende.
Ich würde ihnen das Bild gerne beschreiben. Grau. Auf dem Bild ist NUR graue Farbe zu sehen ...... wenn man das Bild 5 Tage mit 5 Mann Studiert, erkennt man eventuell ¼ eines Autos.
Somit war ich erst recht am zweifeln ob ich das bin ?!
Habe geantwortet, das ich mich an solch eine Situation an diesem tag nicht erinnern kann, und sie mir bitte ein besseres Foto schicken, das ich in der Familie und im Freundeskreis " Ermitteln " kann.

07.08.2012, Sehr ähnlich aufgebauter Brief. Ihnen wird VORGEWORFEN, als Fahrer folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Beweismittel: Radarmessung, Zeugenaussage. Film und Bild Nummer wurde einfach raus genommen. Statt dessen wurde hinzugefügt, Allgemeine Hinweise: Sie wurden als Fahrzeugführer ermittelt.
Beigelegt wurde eine Überweisung/Zahlschein.

Ich weiß nicht weiter?! war ich es also wirklich? können die das so bestimmen? Muss ich da jetzt ein Riesen Fass von machen?

Grüße

16. August 2012 | 18:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

Im Streitfall muss man Ihnen zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie auch tatsächlich gefahren sind.

Es genügt beispielsweise nicht, wenn man anhand des Nummernschildes nachweisen kann, dass es Ihr Fahrzeug ist. Im Streitfall muss man es also zweifelsfrei nachweisen können. Nach Ihrer Schilderung dürfte dieses kaum möglich sein.

Sofern Sie Einspruch einlegen würde die Sache geprüft und gegebenenfalls in das gerichtliche Verfahren übergehen. Hier hätte der Richter zwar bei der Bewertung des Bildes einen gewissen Ermessensspielraum, wenn aber keine Ähnlichkeiten bestehen und Sie nicht erkennbar sind, dürfte die Sache zu Ihren Gunsten ausgehen.

Sofern Sie, worauf Ihre Schilderung hindeutet,auf dem Foto nicht zweifelsfrei identifizierbar sind, würde ich Ihnen anraten, innerhalb der maßgeblichen Frist Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Abschließend lassen sich die Erfolgsaussichten aber nur nach Begutachtung des Fotos einschätzen, weshalb ich aus der Ferne im Rahmen einer Erstberatung leider keine abschließende Einschätzung hierzu vornehmen kann ( also zu der Frage, ob Sie erkennbar sind oder nicht). Eine genauere Einschätzung wäre nur nach einer Akteneinsicht möglich ( hierzu müssten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen).

Durch die Akteneinsicht würden Sie dann Zugang zu den vorhandenen Beweismitteln (=Fotos) bekommen, und auch dann wäre erst eine abschließende Beurteilung möglich.

Da das Bußgeld (einen Punkt haben Sie auch zu erwarten) nicht wesentlich höher ist, als die Gebühren für eine Akteneinsicht bereits betragen würden (sollte der betreffende Anwalt Sie noch umfangreich beraten/vertreten, wären die Kosten gegebenenfalls sogar deutlich höher als das Bußgeld), sollten Sie darüber nachdenken, rechtlich vorzugehen, sofern Sie noch genügend „Luft" auf Ihrem Punktekonto in Flensburg haben.

Sollte dieses aber nicht der Fall sein beziehungsweise sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die den Fall übernimmt, sollten Sie definitiv Einspruch einlegen.


Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!




Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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