Vorzeitige Kuendigung eines Hypothekenkredits

4. November 2006 16:37 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Lautenschläger

Der am 1.7.1998 abgeschlossene Hypothekenkredit von 326.000 Eubei Bank A laeuft noch bis 30.6.2008. Zwecks Abloesung nicht eingetragener Verbindlichkeiten beabsichtige ich ein Gesamtpaket mit meiner Hausbank (Bank B) zu schnueren, das dann die Abloesung des jetzgen eingetragenen Kredits in Hoehe von 326.000 Euro beinhaltet. Die Gesamtsumme des neuen einzutragenden Kredits zu Gunsten von Bank B liegt dann bei 430.000 Euros
Kann ich bei dieser Konstellation von Bank A die Zustimmung zur vorzeitigen Abloesung verlangen und auch erhalten ?

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:


Sie haben eine Darlehensvertrag §§ 488 ff BGB geschlossen, der am 30.06.2008 ausläuft. Die Rückzahlung dieses Darlehens (und den Zinsen) haben Sie gegenüber der Bank mit einer Hypothek §1113 BGB (üblicher ist allerdings eine Grundschuld § 1191 BGB ) gesichert. Einzelheiten ergeben sich u.a. aus dem Darlehensvertrag, der Sicherungsabrede, den allgemeinen Geschäftsbedingungen der A, und dem Grundbuch, diese Unterlagen liegen hier nicht vor.

Ob und unter welchen Bedingungen Sie den Kredit bei A vorzeitig ablösen können, ergibt sich aus oben genannten Unterlagen.

Üblicherweise ist eine vorzeitige Ablösung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grunsdschuld) durchaus im Einvernehmen mit der Bank möglich, jedoch mit erheblichem finanziellem Nachteil für Sie verbunden (Mehrkosten/Gebühren der Bank, "Vorfälligkeitsentschädigung" werden fällig).

Am einfachsten und billigsten wäre es wohl für Sie, sich von der A einmal nach Durchsicht aller Unterlagen entsprechend beraten zu lassen, und die Zusatzkosten bei vorzeitiger Ablösung und deren Rechtsgrundlage (Vertragsklauseln) erläutern zu lassen.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass hier wohl wirtschaftliche und nicht rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen, bei denen sich auch der Besuch bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Finanzdienstleisters in Ihrer Nähe auszahlen könnte.

Angesichts der relativ kurzen Restzeit Ihres Darlehens bei der A Bank wäre wohl auch zu überlegen, ob Sie der B Bank für Ihren neuen Finanzbedarf eine zweite nachrangige Hypothek/Grundschuld einräumen (auch hier fallen Kosten an) und dann im Juni 2008 die Umschuldung zur B Bank vornehmen.

Dabei spielt die Zinsentwicklung konkret das Risiko steigender Zinsen natürlich auch eine Rolle. Möglicherweise ist das Zinsrisiko erheblich kleiner als die Zusatzkosten.


Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.

Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER