Nachehelicher Unterhalt bei Bezug von Krankengeld?

27. Oktober 2006 10:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

wie errechnet sich der im Verbundverfahren geltend gemachte nacheheliche Unterhalt, wenn das Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten derzeit ausschließlich im Bezug von Krankengeld (das er schon sehr lange erhält) besteht?

Nicht richtig, weil wohl zu hoch, ist es offenbar, ihm dann 3/7 aus der Einkommensdifferenz (die feststeht und unstreitig ist) als Unterhalt zuzusprechen.

Bitte benennen Sie mir einige Urteile dazu.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits an dieser Stelle.

Mit freundlichen Grüßen

......


Sehr geehrter Herr, sehr geehrte Dame,

auf Grundlage der geschilderten Details erlaube ich mir, Ihre Frage wie nachfolgend summarisch zu beantworten. Bitte beachten Sie, dass bedingungsgemäß eine Erstberatung geboten wird, die eine genaue und abschließende weiterführende Beratung nicht ersetzt!

Krankengeld ist (wie Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld) eine Lohnersatzleistung und daher als Einkommen voll anzurechnen (OLG Köln in FamRZ 2001, 177 ; OLG Karlsruhe in FamRZ 2000, 1091 ; vgl. auch die Leitlinien der OLGe). Vor dem Hintergrund wird bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs dieses Einkommen voll berücksichtigt. Abgezogen werden jedoch krankheitsbedingte Mehrkosten (BGH FamRZ 1987, 36 , 38). Beachten Sie aber bitte, dass der Erwerbstätigenbonus dabei nicht abzuziehen ist (OLG Hamburg, FamRZ 1992, 1308 ).


Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Für eine weitere Vertretung schreiben Sie mich bitte ausschließlich über die untenstehende email an, ich rufe dann gerne zurück!

Hochachtungsvoll

Rechtsanwalt Hinrichs

rahinrichs@gmx.de

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER