Antrag gemäß neu verabschieder Gesetzänderung

14. Mai 2012 11:42 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Gerade wurden die Änderungen bezüglich eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom Bundesrat zugestimmt. Es fehlt noch die Bekanntgabe des Inkraftstretens.

Frage1:
Wenn die Änderungen angenohmmen ab dem 01.Jul gültig sind, darf man frührer (vor dem Datum des Inkrafttretens) einen Antrag stellen, der sich auf die neuen Änderungen beruht? Natürlich wird man hierfür einen Notitz als Hinweis auf dem Antrag schreiben, damit der Sachbearbeiter bescheid weiß, dass der Antragsteller seinen Antrag gemäß der neuen Änderungen bearbeiten lassen möchte.

Frage2: Wo kann man wissen, dass die Änderungen vom Bundespräsidenten unterzeichnet sind? Gibt es eine Webseite dafür?

14. Mai 2012 | 13:34

Antwort

von


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Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


zu 1.: Nein, so können Sie nicht verfahren. Wenn das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist, auch wenn dieses verkündet worden ist, dann besteht kein Anspruch auf die von Ihnen zu beantragende Aufenthaltserlaubnis. Auch nicht, wenn Sie "einen Notitz als Hinweis auf dem Antrag" anbringen.

Sie können aber den Antrag jetzt stellen mit der Maßgabe, dass Sie die Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum ab Juli 2012 beantragen. Dies wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringen, da dieser Antrag nicht vor Juli 2012 bearbeitet wird.

zu 2. Das Gesetz wird nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten in Bundesgesetzblatt verkündet (veröffentlicht). Sie können dies unter

http://www1.bgbl.de/

einsehen.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

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