Edates+Kanzlei Auer Witte Thiel Abofalle

27. April 2012 20:43 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
ich habe mich vor einigen Monaten auf edates angemeldet gehabt und ohne darauf hingewiesen zu werden das sich das kostenlose 14 tage abo automatisch in ein recht teueres monatsabo verwandelt
natürlich habe ich edates bis dato dann nicht wirklich genutzt aufjdenfall kam
dann irgendwann der Tag wo ich mal nicht genug Geld auf dem Konto hatte und diese Abbuchung rückgebucht wurde
seitdem habe ich nun schon wieder einen Brief von dieser kanzlei hier liegen die mich zur zahlung von 167,26 Euro auffordern

beim ersten Brief habe ich einen Musterbrief vom Verbraucherschutz geschickt was sie nicht zu interessieren scheint


was ich sofort oder per raten bezahlen soll

ansonsten drohen sie mir mit einem schufa eintrag und gerichtlichen maßnahmen

meine frage ist jetzt ob ich weiter darauf antworten soll oder ob ich stillschweigend die briefe einfach meinen aktenschredder gönnen soll

27. April 2012 | 21:45

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn Sie sich nur für das kostenfreie Probeabo angemeldet haben ohne darauf hingewiesen zu werden, dass danach ein kostenpflichtiger Vertrag läuft, dann sind die Forderungen unberechtigt.

Ganz oft sind solche Portale auch darauf ausgerichtet, den Verbraucher über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Wie es in Ihrem Fall genau abgelaufen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.

Allerdings muss man wohl davon ausgehen, dass es ganz offensichtlich nur um das Probeabo ging und kein kostenpflichtiger Vertrag gewollt war.

Wenn aber ausdrücklich vereinbart und für Sie erkennbar war, dass Sie nach dem Probeabo eine Kündigung hätten aussprechen müssen, dann liegt ein wirksamer Vertrag vor und die Forderungen wären berechtigt.

Wenn Sie sich sicher sind, dann argumentieren Sie gegenüber der Gegenseite entsprechend und weisen die Forderung zurück.

In den einschlägigen Foren im Internet wird er Zusammenhang zwischen diesem Unternehmen und den forderungseintreibenden Anwälten entsprechend beleuchtet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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