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Auftrag per E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir betreiben ein Designbüro. Bisher haben unsere Kunden von uns Angebote grundsätzlich per e-Mail als pdf erhalten und dann mit Ihrer Unterschrift an uns zurückgefaxt, um den jeweiligen Auftrag zu erteilen.
In den letzte Monaten werden unsere Angebote gehäuft nur noch per e-Mail bestätigt oder unsere Kunden fragen nach, warum sie den Auftrag per Fax erteilen müssen.
Ist es möglich Aufträge (beipspielsweise für die Erstellung einer Imagebroschüre) auch per e-Mail zu erteilen, oder ist der Auftrag dann nicht gültig. Auf was müssen wir achten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Auftrag
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich im Rahmen dieser Erstberatung unter Berücksichtigugn Ihres Einsatzes wie folgt.
Es ist möglich, einen Auftrag auch per E-Mail zu erteilen.
Aus Gründen der Nachweisbarkeit können Sie aber auf Bestätigung/Auftragserteilung per Fax bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
29. März 2012 | 12:03
könnten Sie das Thema mit der Nachweisbarkeit bitte etwas genauer erläutern? Danke!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. März 2012 | 12:21
Sehr geehrter Ratsuchender,
in anbetracht des Mindesteinsatzes und des gewerblichen Hintergrundes habe ich Ihre Frage beantwortet.
Nur so viel: Die E-Mail könnte irgendjemand versendet haben.
Erhalten Sie ein Fax, haben Sie eine Unterschrift.
Gern könne Sie mich per Mail für weitere Ausführungen kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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