Kostenfreie Überlassung einer Wohung an Kinder

| 6. März 2012 07:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


08:33

Ich möchte eine Eigentumswohung kaufen/finanzieren, damit mein Sohn darin kostenfrei Wohnen kann.

Ich plane weder Kosten noch Einnahmen aus Vermietung steuerlich gelten zu machen.

Gibt es dennoch steuer, - oder mietrechtliche Bestimmungen zu beachten?

6. März 2012 | 08:10

Antwort

von


(2984)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung besteht keine zwingende rechtliche Notwendigkeit, irgend etwas zu regeln.

Gleichwohl würde ich Ihnen raten, einen Mietvertrag mit dem Sohn schriftlich festzusetzen.

Sollte ich einmal im Verhältnis zum Sohn etwas ändern (vielleicht auch durch eine Heirat), könnte eine schriftliche Vereinbarung sehr nützlich sein, um möglichen Streit zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de


Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2012 | 08:16

Hallo Frau True-Bohle,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Mit dem "Mietvertrag", den Sie erwähnen meinen Sie sicherlich eine schriftliche Vereinbarung über die kostenfreie Überlassung der Wohnung?

Weil eine Vermietung im eigentlichen Sinne ist ja nicht geplant.

Viele Grüße,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2012 | 08:33

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja, das haben Sie genau richtig verstanden – diese Vereinbarung meinte ich.

Auch bei Kostenfreiheit handelt es sich aber um einen Mietvertrag. Ob Zahlungen geleistet werden sollen, ist für die rechtliche Behandlung als Mietvertrag irrelevant.

Aber wie schon ausgeführt - rechtlich notwendig ist es nicht, sondern dient der Beweissicherung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Bewertung des Fragestellers 6. März 2012 | 08:13

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