Content klau

26. September 2006 05:51 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Guten Tag,

ich betreibe seit ca. 2 Jahren im Internet eine Plattform (gewerblich mit dem Sitz in Deutschland), welche den Leuten, die eine Internetseite betreiben, bestimmte Dienste anbietet. Der kommerzielle Nutzen besteht, in dem ich auf den Seiten, die meine Dienste in Anspruch nehmen, Werbung der Drittanbieter schalte.

Nun bin ich kürzlich auf eine recht neue Seite gestoßen, die genau die gleichen Dienste anbietet und dabei einige Designelemente von uns übernommen hat. Die meisten Texte, die auf der Seite zu sehen sind, wurden von unserer Internetpräsenz 1 zu 1 kopiert!

Die Firma, die diese Seite betreibt, hat den Sitz in Florida (USA) und die Person, auf die in dem Fall eine .org Domain angemeldet ist, wohnt in New York (USA) und der Server steht in San Diego (USA).

Ich möchte den Klau meines geistigen Eigentums nicht unbestraft lassen,
außerdem wird beim Suchen in z.B. google nur diese Seite angezeigt , meine wird dagegen ausgeblendet mit der Meldung von google :

„Um Ihnen nur die treffendsten Ergebnisse anzuzeigen, wurden einige Einträge ausgelassen, die den 1 bereits angezeigten Treffern sehr ähnlich sind.“

Natürlich sind die Treffer sehr ähnlich, die habe auch meine Seite geklaut !!!!!!!

Welche Möglichkeiten habe ich?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Grundsätzlich hat man sehr viele Möglichkeiten vorzugehen.

Sie stellen Strafanzeige und stellen den Sachverhalt möglichst vollständig dar. Die Polizei nimmt dann diesen Sachverhalt auf, ermittelt möglicherweise noch ein bisschen weiter und gibt die Akte dann der zuständigen Staatsanwaltschaft weiter, die dann prüft, ob Anklage erhoben wird. Sie können aber auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige stellen.

Diese überprüfen anhand der Unterlagen, ob noch weiter ermittelt werden muss oder ob sofort Anklage erhoben wird. Über die internen Zuständigkeiten bei der StA müssen Sie sich nicht kümmern.

Die Staatsanwaltschaften sind bei den Amts- bzw. Landgerichten angesiedelt. Die Anschriften lassen sich ganz leicht über das Internet ermitteln.

Zivilrechtlich können Sie den Gegner abmahnen und Schadenersatz verlangen.

Problematisch ist jedoch, dass man gegen jemand der in den USA ansässig kaum Chancen sein Recht durchzusetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die dem Bearbeiter nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.

Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Sascha Tawil
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER