Wann endet die Zugewinngemeinschaft?

| 25. September 2006 11:12 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Seit Ende 1999 lebe ich von meinem Mann getrennt, Versuche
das gemeinsame Leben wieder aufzunehmen wurden nicht gemacht,
allerdings hat auch keiner bisher die Scheidung verlangt.
Frage: Wenn meine Mutter mir ihr Haus überschreibt, der Niesbrauch soll bei Ihr verbleiben, fällt das noch unter den ehelichen Zugewinn?

25. September 2006 | 12:45

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie noch nicht geschieden, der Güterstand der Zugewinngemeinschaft also noch nicht beendet ist, kann ein Vermögenserwerb immer noch unter den ehelichen Zugewinn fallen.

Unter den Voraussetzungen des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1374.html" target="_blank">§ 1374 Abs. 2 BGB</a> wird ein Vermögenserwerb jedoch Ihrem Anfangsvermögen zugerechnet, so dass er damit der Ausgleichspflicht entzogen ist.
Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, wird danach nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dies gilt nur, soweit der Vermögenserwerb
nicht den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist und z.B. den laufenden Lebensbedarf decken, sondern die Vermögensbildung fördern soll. Durch einen Ehevertrag kann auch eine abweichende Regelung getroffen worden sein.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


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