KfZ Stellplatz der Nachbarin auf meinem Grundstück

15. September 2006 17:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben letztes Jahr eine Doppelhaushälfte gebaut. Da die DHH hintereinander zur Straße liegen, hat meine Nachbarin einen Kfz Stellplatz auf unserem Grundstück.(wir haben das hintere Grundstück) Schon beim Notartermin vor einem Jahr war uns das auf Grund des sehr engen Platzes ein Dorn im Auge. Der Stellplatz für zwei Autos beträgt gerade mal 4,9-5 Meter. Rechts und links sind jeweils Mauern. Wenn unser und ihr Auto dort nebeneinander stehen (Carport ist auch noch nicht gebaut, danach wird es noch enger durch Pfosten) bekommt man kaum die Autotüren auf!!! Wir haben 3 Kinder, 2 davon sind 2 und 4 Jahre alt und sitzen im Kindersitz.Eins davon ist sogar chronisch schwer krank.
Wir können nicht mal mit unseren Fahrrädern vom Hof weil es so eng ist. Man müsste jeden morgen, mittag, nachmittag und abend mehrmals das Auto vom Hof fahren um die Räder zu holen und wieder abzustellen weil man sonst keine Möglichkeit hat sie woanders abzustellen. Auch die Mülltonnen kann man nicht an die Straße stellen ohne unser Auto runter zu fahren. Das Grundstück meiner Nachbarin ist sogar noch 20 m2 größer und sie hat an der Straße so viel Platz sich dort einen eigenen Stellplatz zu schaffen.Die Architektin und das Bauamt haben damals total versagt.
Hat man rechtlich die Möglichkeit diesen Stellplatz der Nachbarin wieder aus den Notarverträgen zu bekommen? Wenn ja, wie geht man nun vor?Ein Blick von einem Gutachter würde reichen wenn er das sieht. Es ist wirklich eine Zumutung und nicht möglich hier mit 2 Autos zu stehen.
Hinzu kommt noch das unser Grundstück ca. 50 cm höher ist als das von dem anliegenden Nachbarn wo das Auto unserer Nachbarin hin steht. Wenn jeden Tag 1,5 Tonnen dort an der Grenze stehen und drüber fahren ist es nur eine Frage der Zeit das die Platten die meine Pflasterung halten nachgeben.

-- Einsatz geändert am 16.09.2006 14:48:14

-- Einsatz geändert am 19.09.2006 07:39:00

19. September 2006 | 14:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


sicherlich wurde hier eine mehr als unglückliche Lösung für den PKW-Stellplatz offenbar gefunden und man könnte in der Tat hierin einen Mangel sehen.

Allerdings werden Sie trotzdem keine Rechte gegen die Nachbarin oder Dritte durchsetzen können. Denn nach Ihrer Schilderung war Ihnen das Problem und der mögliche Mangel schon beim Notartermin, also vor Unterschriftsleistung, bekannt.

Wenn Sie dann aber trotz der offenbar bestehenden Kenntnis des Mangels den vertrag unterschrieben haben, werden Sie diesen Passus bzw. den Vertrag insoweit nicht auflösen können.


Hier bleibt nur die Möglichkeit, mit der Nachbarin eine einvernehmliche Lösung zu finden und ggfs. den Stellplatz bzw. die Nutzungsmöglichkeit "abzukaufen".

Ob diese tatsächlich an der Straße einen eigenen Stellplatz einrichten darf, hängt u.a. auch von die Baulinien ab.


Bezüglich der Pflasterung werden Sie, sofern diese Abreiten vergeben worden sind, eine fünfjährige Gewährleistungsfrist haben und müssten dann bei Schäden diese Rechte durchsetzen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2007 | 13:13

Hallo!
Wie wäre der Preis ca. für das Abkaufen der Nutzungsmöglichkeit?
Ich habe da absolut keine Vorstellungen?
MfG
Denny Gerken

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2007 | 14:54

Den Preis kann ich Ihnen nicht nennen, da es zum einen vom ortüblichen qm-Preis abhängen wird und von der Bereitschaft der Nachbarin, überhaupt zu verkaufen.

Hier werden Sie sich allein auf Ihr Verhandlungsgeschick verlassen müssen.

Versuchen Sie es doch einmal damit, dass Sie die Kosten für einen Stellplatz an der Straße übernehmen.


ANTWORT VON

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