Logos von Sportvereinen verwenden?

6. September 2006 14:05 |
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Internetrecht, Computerrecht


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in unter 2 Stunden

Wir möchten uns gern darüber informieren, ob man Logos von Sportvereinen für die Berichterstattung bei einem Online Magazin verwenden darf oder ob eine Erlaubnis von dem jeweiligen Club vorliegen muss.

Es handelt sich dabei nicht um eine Fanseite, sondern eine Website, die kommerziell vermarktet und von Journalisten betrieben wird.

6. September 2006 | 15:10

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen und Ihres Einsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt:

Natürlich kommt es immer auf das jeweilige Logo im Einzelfall an. Verallgemeinernd lässt sich aber festhalten: Logos sind in der Regel zumindest urheberrechtlich geschützt, da sie ein geistiges, schöpferisches Werk darstellen. Das bedeutet, dass allein der Urheber das Recht hat, sein Werk zu nutzen, insbesondere zu verbreiten oder zu vervielfältigen.
Zwar gibt es gewisse Schranken dieser Rechte, die vorliegend jedoch nicht einschlägig sein dürften, da die Website kommerziellen Zwecken dient. Im Übrigen käme es hier auf die genaue Darstellung innerhalb der Website an.

Insofern sollte vor der Verwendung eines Logo immer die Erlaubnis des jeweiligen Vereins eingeholt werden. Dieser kann Ihnen die von Ihnen erstrebten Nutzungsrechte einräumen. Hierfür kann er ein angemessenes Entgelt fordern; er ist aber auch berechtigt, das Nutzungsrecht unentgeltlich einzuräumen.

Zusätzlich zum urheberrechtlichen Schutz können Logos auch markenrechtlich geschützt sein, mit der Folge, dass bei unerlaubter Nutzung Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verwender geltend gemacht werden können. Auch in dieser Hinsicht empfiehlt es sich, beim Verein nachzufragen bzw. eine entsprechende Recherche zu betreiben.

Keinesfalls sollten Logos ungeprüft verwendet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick geben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfrage oder zur weiteren Beratung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Mauritz


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