Sehr geehrter Anfragender,
Ihre Ex-Freundin könnte z.B.
a) Sie anrufen,
b) allen Freunden die Geschichte erzählen,
c) einen Anwalt einschalten,
d) selbst klagen,
e) Strafanzeige erstatten,
f) heulen,
g) bluffen.
Frage:
Ist die Buchung über EUR 460 eine Überweisung oder eine Barabhebung?
Wenn es eine Barabhebung ist, dann beweist der Kontoauszug nichts weiter, als dass an dem Tag EUR 460 abgehoben wurden. Was mit dem Geld gemacht wurde, ist damit nicht bewiesen.
Sollten Ihre Ex-Freundin tatsächlich keine weiteren Beweise (Urkunden, zeugen, etc.) haben, weil an den Vorwürfen nichts dran ist, bräuchten Sie sich keine Sorgen zu machen. Vielmehr würde Ihre Freundin ggf. Gefahr laufen, sich der Verleumdung und der Kreditgefährdung schuldig zu machen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -
Geliehenes Geld
13. Dezember 2004 20:54 |
Preis:
30€
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Strafrecht
Hallo!
Ich habe da ein etwas schwereres Problem. Seit Mitte Okt. 2004 behauptet meine Ex-Freundin, dass Sie mit 460 EUR in Bar geliehen hätte. Dieses Geld fordert Sie jetzt zurück. Ich habe aber nie von Ihr Geld in den Händen gehalten weder diesen Betrag noch einen anderen. Des weiteren existieren keine Belege/ Vertäge, die diesen behaupteten Vorfall belegen würden. Nur auf einem Kontoauszug Ihrer Bank ist die Buchung über 460 EUR verzeichnet. Sie droht mir jetzt mir rechtlichen Schritten. Was habe ich bzgl. strafrechtlicher/ zivilrechler Relevanz zu erwarten. Was könnte Sie tun.
MfG
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
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