Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Eine Pfändung können Sie nur erwirken, sofern Sie einen vollstreckbaren Titel haben.
Dies bedeutet, dass Sie ihren Anspruch zunächst gerichtlich durchsetzen müssen. Der (theoretisch) schnellste Weg ist hier die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Legt das Unternehmen allerdings Widerspruch ein - wovon auszugehen ist - befinden Sie sich im "normalen" Klageverfahren. Hier werden Sie zwingend einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragen müssen, da am zuständigen Landgericht Anwaltszwang besteht.
Sobald Sie einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben, können Sie eine Kontopfändung veranlassen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Provision wird nicht gezahlt
7. September 2011 11:31 |
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Generelle Themen
Guten Tag,
Ich habe einen Vertrag über HGB84 mit einem Unternehmen.
In diesen Vertrag ist folgendes geregelt:
Ich bekomme im monat 3000,- EURO Grundvergütung zuzüglich eine Provision.
Aus dem Monat Juli schuldet das Unternehmen mir noch 10.500,- EURO Netto.
Da ich weiß von welchen meiner Aufträge das Unternehmen noch Geld bekommt ist meine Frage:
Kann ich auf diese noch Ausstehenden Beträge eine Pfändung erwirken?
Oder was Raten Sie mir?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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